Augenzusatzversicherung
Für Kontaktlinsen- oder Brillenträger könnte diese Angebotsform einer Augenzusatzversicherung interessant sein. Nach einer sog. Aufbauzeit von zwei Jahren (Karenzzeit, Wartezeit) kann in vollem Umfang auf die Leistungen zugegriffen werden.
Für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen werden bis zu 100 EUR pro Versicherungsjahr erstattet, zudem leistet ein Angebot zur Augenversicherung auch bis zu 150 EUR Zuschuss zu Sehhilfen wie Brillen, Sonnenbrillen oder Kontaktlinsen mit Sehschärfe, unabhängig von Dioptrienveränderungen.
Eine spezielle Laser-OP zur Korrektur der Sehschärfe wird bis zu 1.000 EUR bezuschusst, zudem werden bis zu 20.000 EUR für Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel bei unfallbedingter Erblindung erstattet. Zusätzlich werden 100 EUR pro Versicherungsjahr für weitere Maßnahmen wie zum Beispiel Hightech-Untersuchungen gezahlt.
Der Zuschuss durch die Augenzusatzversicherung für Sehhilfen beträgt bei einem anderen Angebot bis zu 300 EUR und bei unfallbedingter Erblindung werden bis zu 40.000 EUR geleistet.