Baugeräteversicherung
Die Baugeräteversicherung ist eine Versicherungsart der Technischen Versicherung, die die im Versicherungsvertrag genannten
Baugeräte und Baumaschinen
Zusatzgeräte
Baugerüste gegen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse absichert.
Um die Versicherungsprämie zu minimieren, kann entsprechend der Struktur, Größe und Risikopolitik des Versicherungsnehmers (gewerbliches Unternehmen) auch nur eine Teilversicherung von
einzelnen, besonders wertvollen und/oder neuen Baugeräten,
einer bestimmten kostenintensiven Gerätegruppe oder aber
der gesamten Baugerätepark vorgenommen werden.
Bei den Produktanbietern kann der Kunde in der Regel wählen, ob er Schäden gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Baumaschinen und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG) oder den Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Baugeräten (ABG) mit der Ergänzungsmöglichkeit um individuelle Klauseln abschließen möchte.
Deckungsumfang der Baugeräteversicherung nach den ABG
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Baugeräten und Baumaschinen (ABG) decken Schäden an Geräten und Maschinen durch
Naturgewalten
Brand, Blitzschlag und Explosion
Absturz, Umsturz und Zusammenstoß
Mutwillige Beschädigung durch Fremde (z.B. Brandstiftung)
Der Versicherungsschutz im Rahmen der Baugeräteversicherung besteht bei:
Montage, Demontage und Verladung,
Arbeitseinsatz und Stillstand sowie
Transport der versicherten Sachen
Deckungsumfang der Baugeräteversicherung nach den ABMG
Nach den Bedingungen für die Baumaschinen und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG) sind über die Kaskoversicherung hinaus auch Baumaschinenbruchschäden gedeckt, die durch:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit,
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler,
Kurzschluss, Überstrom und Überspannung,
Versagen von Mess-, Regel- und Sicherungseinrichtungen oder
Wartungsfehler entstehen.
Erweiterbarer Deckungsumfang der Baugeräteversicherung (individuelle Risiken)
Der Deckungsumfang der Baugeräteversicherung ist auf bestimmte individuelle Risiken erweiterbar, so z.B. auf:
den Einsatz auf Wasserbaustellen,
den Einsatz im Bereich von Gewässern,
den Einsatz auf schwimmenden Fahrzeugen,
den Einsatz bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage,
den Schaden und Verlust durch Absaufen oder Verschlammen,
die Vereinbarung einer zusätzlichen Versicherungssumme für Bergungskosten auf Erstes Risiko,
die Mitversicherung des Diebstahlrisikos.
Entschädigungsleistung der Baugeräteversicherung
Im Falle eines Teilschadens werden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten ersetzt. Das gilt jedoch nicht, sofern die Wiederherstellungskosten den Zeitwert des versicherten Baugerätes abzüglich des Restwertes überschreiten.
Zu den Wiederherstellungskosten gehören
Kosten für Ersatzteile,
Montage- und Transportkosten,
Bergungs- und Räumungskosten sowie
Reparaturkosten.
Im Totalschadenfall wird der Zeitwert abzüglich des Restwertes der versicherten Sachen ersetzt. Von jeder Entschädigungsleistung wird je Schadenfall der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen (Abzugsfranchise). Verschleiß der versicherten Geräte und Maschinen gehört nicht zu den versicherten Risiken.