Betriebsgebäudeversicherung
Gegenüber den Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung (VGB) wo bereits erhebliche Deckungserweiterungen eingeschlossen sind, müssen diese in der Betriebsgebäudeversicherung gesondert vereinbart werden. Eine Wohngebäudeversicherung ist jedoch nur dann für gemischt genutzte Wohn- und Betriebsgebäude anwendbar, wenn das zu versichernde Gebäude mehr als 50% Wohnflächenanteil enthält.
Die Tarifierung (Preiskalkulation) einer Betriebsgebäudeversicherung wird von den Faktoren
Versicherungssumme
Bauart des Gebäudes (Zuschläge zum Beispiel für nicht massive Außenwände oder eine Bedachung aus Holz, Stroh o.ä.)
Nachbarschaft des Gebäudes (besonders brandgefährdete Nachbargebäude oder -betriebe führen ebenfalls zu Zuschlägen)
Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse des Gebäudes selber (zum Beispiel Art des im Gebäude untergebrachten Betriebes, der gelagerten Stoffe, abgebildet im Tarifierungskennzeichen F im Betriebsartenverzeichnis eines Versicherers)
geprägt.
Praxistipp
Deckungserweiterungen in der Betriebsgebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz nach den bereits erwähnten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist lückenhaft, er stellt nur eine Grundabsicherung dar. Deswegen ist es üblich, Zusatzdeckungen zu vereinbaren. Der Markt ist in diesem Bereich sehr erfinderisch und bringt auch Stilblüten an angeblichen Innovationen mit sich. Aus Kundensicht sinnvoller erscheinen da die zunehmenden All-Risk- oder Multi-Risk-Deckungen, die meist eine hohe Sicherheit vor ärgerlichen Deckungslücken bieten. Hier einige Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen:
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten: Diese sind standardmäßig oft nur mit 5 % der Versicherungssumme mitversichert, was in der Praxis oft nicht mehr ausreicht, empfehlenswert sind 10 %, angeboten werden teilweise in Paketen auch schon 100 %
Dekontamination nach einem Brand: Diese muss separat versichert werden und sollte ebenfalls mit 10 % der Versicherungssumme enthalten sein. Da bei Bränden häufig Verseuchungen des Erdreichs auftreten und die Behörden hier stärker als früher auf eine Entseuchung bestehen, hat der Einschluss große Praxisrelevanz.
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen: Ähnlich wie die oben erwähnten Aufräumungskosten sind diese Kosten oft nur mit 5 % der Versicherungssumme enthalten und sollten auf 10 % angehoben werden. Bei älteren Betriebsgebäuden ist die Wahrscheinlichkeit von Auflagen für den Wiederaufbau durch geänderte Bauvorschriften sehr hoch.
Sachverständigen-Kosten: Im Schadenfall ist es häufig erforderlich, eine Einigung über die Entschädigungsleistung mit der Hilfe eines Sachverständigen herbeizuführen.
Preisdifferenzversicherung: Bei Großschäden kann sich die Regulierung über Jahre erstrecken, weil die Betriebsgebäudeversicherung entweder seine Ermittlungen noch nicht abschließen konnte (es sei denn, der Versicherte trägt hieran selber Schuld) oder weil die Betriebsgebäudeversicherung erst dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Wiederaufbau des Gebäudes tatsächlich erfolgt. In der Zwischenzeit eintretende Preissteigerungen werden durch diese Versicherung aufgefangen.
Überspannungsschäden: Durch indirekte Blitzeinwirkung auftretende Überspannungsschäden werden meistens als Zusatzeinschluss zur Feuerversicherung angeboten, auch wenn sie nicht zu einem Brand geführt haben.
Mietausfall: Brennt ein vermietetes Gebäude ab, sind die Mieter bis zur vollständigen Wiederherstellung des alten Zustands zur Minderung oder Einstellung der Mietzahlung berechtigt. Dieser Ausfall wird standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung für private Wohngebäude mit einer Begrenzung auf in der Regel 12 Monate Mietausfallzeit mitversichert, in der Betriebsgebäudeversicherung ist dies nur über einen ausdrücklichen Einschluss üblich.
Wird ein Gebäude neu errichtet, ist während der Errichtungszeit eine Feuerrohbauversicherung möglich. Dieser befristete Versicherungsvertrag umfasst nur das Feuerrisiko. Die Feuerrohbauversicherung ist in der privaten Gebäudeversicherung beitragsfrei, wenn anschließend die normale Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. In der Betriebsgebäudeversicherung ist dies Verhandlungssache.
Praxistipp
In der Landwirtschaftlichen Feuerversicherung gibt es eigenständige Versicherungsformen und -bedingungen, die den Besonderheiten der Landwirtschaft (z.B. Vieh als Inventar) gerecht wird.
Bei mehrjährigen Verträgen kann ein Nachlass kalkuliert werden. Auf die Versicherungsprämie wird die jeweils gültige Versicherungsteuer von derzeit 11 % (ab 01.01.2007 14 %) erhoben. Bei gebündelten Versicherungsverträgen kommen andere Versicherungsteuersätze zum Tragen:
Wohngebäudeversicherung mit Feuer 17,75 %
Wohngebäudeversicherung ohne Feuer 19,00 %