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Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Informationen und Vergleich über die Betriebsunterbrechungsversicherung

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Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Vermögensschäden ab, die aufgrund einer zufälligen und ungewollten Betriebsunterbrechung entstehen. Versichert durch diese Versicherungsform sind der Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten (Löhne und Gehälter, Zinsen, usw.).

Die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens ist auf die Haftzeit beschränkt. Deren Länge ist je nach Betriebsart und -Risiko festzulegen, i.d.R. 6 - 24 Monate.

Unterschieden werden in der Betriebsunterbrechungsversicherung folgende Arten:
Grüner Pfeil nach rechts Feuer Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie deckt das Risiko teilweiser oder gänzlicher Unterbrechung des Betriebes als Folge unmittelbarer Schäden im Sinne der Feuerversicherung.
Grüner Pfeil nach rechts Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Form der Betriebsunterbrechungsversicherung für kleinere Betriebe wird in der Regel in gebündelten Versicherungen im Zusammenhang mit einer Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlversicherung angeboten. Die Versicherungssumme beträgt aber höchstens 500.000 bis 1 Mio. EUR (je nach Anbieter).
Grüner Pfeil nach rechts Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie wird von einigen Gesellschaften bis zu einer Versicherungssumme von 5.000.000 EUR angeboten. Es handelt sich um einen selbstständigen Vertrag, allerdings mit einem einfachen Bedingungswerk.
Grüner Pfeil nach rechts Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine weitere Form ist die Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU), die Elektronik-BU und Sonderformen wie die Betriebsschließungsversicherung.

Wenn aufgrund eines versicherten Ereignisses der Betrieb nicht planmäßig fortgeführt werden kann ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung für einen bestimmten Zeitraum:
Kleiner grüner Haken den entgangenen Gewinn
Kleiner grüner Haken die laufenden Kosten (Gehälter, Miete etc.)
oder / und
Kleiner grüner Haken die Kosten für eine ausgelagerte Produktion
Kleiner grüner Haken die Kosten für die Anmietung anderer Geräte, Maschinen bis zum maximal vereinbarten Versicherungswert.

Versicherungswert ist der Betriebsgewinn, welche der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Betriebes im Bewertungszeitraum erwirtschaftet hätte und die weiterlaufenden Kosten. Der Bewertungszeitraum umfasst den Haftungszeitraum und endet zum Ende der Betriebsunterbrechung.

Bei der Vereinbarung unterjähriger Haftzeiten für Gehälter, Löhne und Provisionen sind diese Aufwendungen vom ermittelten Geschäftsergebnis abzuziehen und gesondert auszuweisen.

Zu beachten ist weiterhin, dass bei der Festsetzung des Versicherungswertes im Schadensfall der Bewertungszeitraum je nach Eintritt und Dauer der Betriebsunterbrechung sowohl in das vergangene als auch in das folgende Jahr reichen kann.

Aus diesem Grund ist das möglicherweise erwartete höhere Geschäftsergebnis des nächsten Jahres zu versichern, nicht aber weniger als das Ergebnis des Vorjahres, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

Neben der Kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) gibt es auch noch die Mittlere und Große Betriebsunterbrechungsversicherung. Unterschieden werden diese primär nach der maximal versicherbaren Summe.

Die maximal versicherbare Summe in der Klein-BU liegt marktüblich bei 1 Mio. EUR, die der separat zur Inhaltsversicherung abschließbaren Mittleren BU (Mittlere-BU) bei 1 bis 2,5 Mio. EUR, die der ebenfalls separat versicherbaren Großen BU (Groß-BU) bei mindestens 2,5 Mio. EUR.

Die Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Klein-BU genannt) wird im gleichen Vertrag unter einer Versicherungsnummer mit der Inhaltsversicherung und einem Bedingungswerk policiert; ihre Versicherungssumme entspricht der Inhaltsversicherungssumme.

Der Sinn jeder Betriebsunterbrechungsversicherung ist es, die monetären Folgen eines durch einen Sachschaden ausgelösten, teilweisen oder vollständigen, Betriebsstillstandes aufzufangen, d.h. den entgangenen Gewinn sowie die weiterhin anfallenden Kosten wie Miete, Gehälter, Abschreibungen oder Zinsen.

Als versichert im Rahmen der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung gelten auch die Kosten, die der Versicherungsnehmer für die Schadenabwendung oder -minderung erbracht hat. Der Leistungszeitraum (die sogenannte Haftzeit) wird i.d.R. auf max. 12 Monate begrenzt.

Man kann die Klein-BU auch nur für einzelne Gefahren der Inhaltsversicherung abschließen, z.B. nur für die Gefahren Feuer und Leitungswasser. Voraussetzung ist, dass diese Gefahren auch in der Inhaltsversicherung als versichert gelten.

Separat oder ggf. gegen Zusatzbeitrag kann man über die BU das Personenrisiko (z.B. Erkrankung oder Tod des Geschäftsführers) oder die behördlich veranlasste Betriebsschließung durch Seuchen/ Quarantäne versichern. Letzteres spielt bei Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft oder Fleischereien eine wichtige Rolle. Die Betriebsunterbrechung kann man ebenso in die Elektronikversicherung sowie die Transportversicherung einschließen.

Feuer Betriebsunterbrechungsversicherung

Gültig sind die Allgemeinen Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungsbedingungen (FBUB) sowie die Zusatzbedingungen zu den FBUB (ZFBUB) sowie für die Landwirtschaft die Landwirtschaftlichen Feuer-Versicherungsbedingungen (LZB).

Versichert ist im Rahmen der Feuer Betriebsunterbrechungsversicherung der Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten, die der versicherte Betrieb nicht erwirtschaftet, wenn er durch einen Sachschaden, Brand, Blitzschlag, Löschen, Niederreißen oder Aufräumen bei einem dieser Ereignisse, an einer für den Betrieb wichtigen Sache unterbrochen wird.

Unterbrechung des Betriebes meint jegliche Beeinträchtigung des Geschäftsablaufs durch einen Sachschaden. Dabei spielt es keine Rolle, von welchem Teil des Betriebes die Beeinträchtigung ausgeht.

Die Entschädigungsleistung für eine Betriebsunterbrechung umfasst den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die dem Versicherungsnehmer während der Ausfallzeiten entstehen. Auch Aufwendungen zur Schadenabwendung oder -minderung durch den Versicherungsnehmer sind versichert.

Nicht versichert sind:
Kleiner grüner Haken Umsatzsteuern,
Kleiner grüner Haken Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle,
Kleiner grüner Haken Umsatzabhängige Versicherungsprämien,
Kleiner grüner Haken Umsatzabhängige Lizenzgebühren,
Kleiner grüner Haken Gewinne, die nicht mit dem Betrieb zusammenhängen,
Kleiner grüner Haken alle Kosten, die nicht mit dem Betrieb zusammenhängen;
Kleiner grüner Haken Abschreibungen auf Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, die vom Sachschaden betroffen sind,
Kleiner grüner Haken Ausgangsfrachten,
Kleiner grüner Haken Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren, soweit sie nicht der Betriebserhaltung dienen,
Kleiner grüner Haken unerhebliche Unterbrechungsschäden, deren Folgen unerheblich sind,

Weiterhin sind Betriebsunterbrechungsschäden nicht versichert,
Kleiner grüner Haken die durch behördliche Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen entstehen,
Kleiner grüner Haken die durch außergewöhnliche, während der Unterbrechung eintretende Ereignisse entstehen,
Kleiner grüner Haken die entstehen, wenn dem Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zerstörter, beschädigter oder abhandengekommener Sachen zur Verfügung steht,
Kleiner grüner Haken alle Unterbrechungsschäden durch Sachschäden, die durch andere Versicherungsarten gedeckt sind.

Betriebsunterbrechungsversicherung - Krankheit oder Unfall

Die Betriebsunterbrechungsversicherung durch Krankheit oder Unfall hat in den zurückliegenden Jahren an Bedeutung gewonnen. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, Praxen oder freiberuflich Tätige war das Schließen dieser Deckungslücke erforderlich. Heute bieten einige Gesellschaften unterschiedliche Deckungsmodelle an, mit denen sich die Ertragsausfallrisiken absichern lassen.

Hinweis
In der Vergangenheit konnte diese Lücke im Wesentlichen nur ungenügend durch eine Verdienstausfall- oder Krankentagegeldversicherung ausgefüllt werden, die jedoch maximal bis zur Höhe des entgangenen Nettoeinkommens leisten. Mit der Einführung der Betriebsunterbrechungsversicherung durch Krankheit oder Unfall ist diese Lücke von der Versicherungswirtschaft sukzessiv geschlossen worden.

In der Zwischenzeit haben einige Gesellschaften den angebotenen Versicherungsschutz noch erweitert, sodass sich die Deckung auch auf den Betriebsstillstand wegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm bezieht. Auch Quarantäneschäden werden mitversichert.

Grüner Pfeil nach rechts Zielgruppe
Zur Zielgruppe der Betriebsunterbrechungsversicherung mit Krankheit und Unfall Klausel gehören

Freiberufler und selbstständig beratend Tätige.
Dazu zählen
Kleiner grüner Haken Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Orthopäden, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychologen;
Kleiner grüner Haken Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Patentanwälte, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer;
Kleiner grüner Haken Architekten, Ingenieure, Statiker, Sachverständige, Gutachter;
Kleiner grüner Haken Systemprogrammierer, Software-Entwickler, Grafikdesigner.

Selbstständige Handwerker, z.B. im Bau-, Installations- und Reparaturhandwerk.

Händler mit stationärem Verkauf (Alleinunternehmer), z.B. in den Branchen Bekleidung und Textilien, Einrichtung und Haushalt, Elektro- und Unterhaltungselektronik.

Grüner Pfeil nach rechts Bedingungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für diesen Versicherungszweig keine Musterbedingungen herausgegeben. Die Ausführungen beziehen sich deshalb auf unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen.

Eine Reihe von Versicherungsgesellschaften bieten diesen Deckungsschutz in unterschiedlicher Ausprägung an.

In der nachfolgenden Übersicht sind die wichtigsten Vertragsinhalte zusammengefasst.

Die wichtigsten Vertragsinhalte im Überblick
Gegenstand der Versicherung Wird der Betrieb, den die versicherte Person verantwortlich leitet, infolge eines Personenschadens der versicherten Person, einer verordneten Quarantäne oder eines versicherten Sachschadens ganz oder teilweise unterbrochen, so ersetzt der Betriebsunterbechungs Versicherung den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.
Versicherte Gefahren Wenn Krankheit oder Unfall zu einer vorübergehenden 100%igen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person führen.
Wenn eine Schließung der Betriebsstätte anlässlich einer Seuche oder Epidemie durch eine Gesundheitsbehörde angeordnet wird (Quarantäneschäden).
Wenn eine dem Betrieb dienende Sache durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus beschädigt oder zerstört wird. Die Sachdeckung gilt nur subsidiär.
Leistungsumfang Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgehenden Betriebsgewinn und den Aufwand an weiterlaufenden Kosten.
Leistungszeitpunkt, Karenzfrist, Haftzeit Die Leistung der Betriebsunterbrechungsversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Unterbrechung; bei Vereinbarung einer Karenzfrist am ersten Tag danach. Die Haftzeit beträgt zwölf Monate.
Prämie Mit der Verlängerung der Karenzzeiten bei Unfall und Krankheit sowie der Vereinbarung von Selbstbehalten lassen sich erhebliche Beitragsnachlässe erreichen.


Grüner Pfeil nach rechts Deckungsbesonderheiten, Versicherungssumme, Tarifierung
Auch wenn alle am Markt operierenden Gesellschaften das Ziel verfolgen, dem Freiberufler oder selbstständig Tätigen mit der "Betriebsunterbrechungsversicherung infolge Krankheit oder Unfall" eine entsprechende Absicherungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, um die Finanzlücke zwischen Krankentagegeld und tatsächlichem Ausfall zu schließen, so unterscheidet sich die Ausgestaltung des Deckungsschutzes doch recht deutlich.

Deckungsumfang und die Kosten eines derartigen Versicherungsschutzes sollen nachfolgend pauschal dargestellt und es soll auf Besonderheiten und Unterschiede aufmerksam gemacht werden.

Grüner Pfeil nach rechts Krankentagegeldversicherung
Bisher konnte das Risiko des Verdienstausfalles nur durch den Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung aufgefangen werden. Diese Möglichkeit besteht immer noch, deckt aber nur einen Teil des Einkommensverlustes, weil Betriebskosten nicht versichert sind.

Grüner Pfeil nach rechts Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Betriebsinhaber selbst durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne nicht arbeiten kann. Sie ersetzt im Versicherungsfall die laufenden Betriebsaufwendungen wie Personalkosten, Mieten, Gehälter, Steuern usw. oder alternativ die Kosten für einen Vertreter bis zu einem Jahr.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der Praxisausfallversicherung individuell und gezielt zu erweitern. So lassen sich Betriebsunterbrechungsschäden durch Beschädigung oder Zerstörung der dem Betrieb dienenden Sachen durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl / Raub oder Vandalismus mitversichern.

Die Praxisausfallversicherung lässt sich auch auf den entgehenden Betriebsgewinn erweitern.

Das Höchsteintrittsalter für die Praxisausfallversicherung beträgt in der Regel 50 Jahre. Eine Erhöhung bis zum 55. Lebensjahr ist jedoch möglich.

Grüner Pfeil nach rechts Versicherungssummenermittlung
Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung eine an der Größe der Praxis, des Betriebs (fixe Betriebskosten) orientierte Versicherungssumme festlegt. Dazu dient der von den Gesellschaften herausgegebene Summenermittlungsbogen. Die Summe kann einvernehmlich jeweils in den ersten drei Monaten eines Versicherungsjahres angepasst werden.

Für den Fall, dass ein Teil der fixen Kosten selbst getragen wird, besteht die Möglichkeit, eine Versicherungssumme zu wählen, die unterhalb der tatsächlichen fixen Kosten liegt. In diesem Fall kann eine Anrechnungsfranchise (Selbstbehalt) von bis zu 50 % vereinbart werden.

Grüner Pfeil nach rechts Tarifierung
Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung individuell und gezielt auf die Absicherungsbedürfnisse auszurichten. So werden durch die Verlängerung der Karenzzeiten spürbare Beitragsentlastungen erreicht. Weiterhin können bis zu 50 % Selbstbehalt bei den fixen Kosten übernommen werden.

Auch dadurch reduziert sich der Beitrag erheblich. Schadenfreiheit wird schon ab dem dritten schadenfreien Jahr mit einem Schadenfreiheitsrabatt von 5 % belohnt, ab dem vierten Jahr erhöht sich dieser Rabatt auf 10 % und ab dem fünften Jahr auf 15 %.

Wird auf die Mitversicherung der Sach-BU-Risiken verzichtet, ergibt sich eine weitere Vergünstigung.

Grüner Pfeil nach rechts Deckungsbesonderheiten
Einige Anbieter der Betriebsunterbrechungsversicherung sehen Deckungsbesonderheiten vor. Gedeckt sind nicht nur der entgehende Gewinn und die fortlaufenden Kosten (Fixkosten), die während der Ausfallzeit nicht erwirtschaftet werden können.

Versichert sind auch Schäden nach Unfällen oder Krankheiten, weiterhin die behördlich angeordnete Quarantäne wegen Seuchengefahr. Bei Krankheit oder Unfall ist bereits eine 70-%ige Arbeitsunfähigkeit versichert. Aufwendungen für eine Ersatzkraft zur Schadensminderung werden ohne besondere Vereinbarung im Rahmen der Versicherungssumme entschädigt.

Die Leistung der Betriebsunterbrechungsversicherung setzt ein bei einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden (vom ersten Tag an). Bei einer Krankheit nach Ablauf von wahlweise 21, 28 oder 42 Tagen oder auch nach 90 Tagen für Freiberufler.

Diese Karenzzeitregelung ermöglicht niedrigere Beiträge für Personen, die eine gewisse Ausfallzeit überbrücken können. Die Haftzeit von zwölf Monaten ist bis auf 24 Monate verlängerbar.

Mit der Existenz Betriebsunterbrechungsversicherung kann auch eine Sach BU-Versicherung abgeschlossen werden, die subsidiär gilt. Der Vertrag endet bedingungsgemäß, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

Grüner Pfeil nach rechts Deckungsausschlüsse
Alle Bedingungen schränken den Deckungsschutz durch Ausschlüsse ein, die ihren Ursprung hauptsächlich in der Krankentagegeldversicherung und der Sach BU-Versicherung haben.

Auch darauf ist besonders zu achten, wenn es um die Beurteilung des angebotenen Versicherungsschutzes geht. Im Wesentlichen gleichen sich jedoch die Deckungsausschlüsse.

Grüner Pfeil nach rechts Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll
Die Notwendigkeit, für Freiberufler, selbstständig Tätige als auch für Handwerker einen Versicherungsschutz zu schaffen, der im Falle der Existenzbedrohung infolge von Unfall oder Krankheit des Betriebsinhabers eintritt, ist unbestritten.

Unbestritten ist auch die Tatsache, dass es gelungen ist, die vorhandene Marktlücke auszufüllen. Die Gesellschaften stellen in unterschiedlicher Form und materieller Ausfüllung einen brauchbaren Deckungsschutz zur Verfügung. Der Interessent hat nun zu prüfen, welches Angebot für ihn am besten passt.

Die Ausführungen haben bereits gezeigt, dass der Beitrag nicht das alleinige Kriterium für die Bewertung sein kann. Zu unterschiedlich sind die Bedingungen, sodass nicht einer Gesellschaft der Vorzug gegeben werden kann.

Bevorzugt werden sollten die Angebote, die neben den fortlaufenden Kosten auch Versicherungsschutz für den entgangenen Gewinn bieten. Vorteilhaft kann es auch sein, eine preiswerte Sach BU-Anbindung zu wählen, denn gerade bei der hier besprochenen Risikogruppe fehlen oft entsprechende Absicherungen.

Generell ist es sinnvoll, die Frage der Selbstbehalte, Karenztage oder der Verlängerung der Haftzeiten ist individuell nach Risikolage zu bewerten.

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