Einzelunfallversicherung
Die Einzelunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Durch sie werden Personen gegen die Folgen eines Unfalls versichert.
Die Einzelunfallversicherung umfasst in der Regel alle Unfälle, die sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen, d.h. sie bietet die sogenannte 24-Stunden-Deckung.
Der Versicherungsumfang wird auf die versicherte Person individuell zugeschnitten und soll bestehende Versorgungen (gesetzliche Unfallversicherung, betriebliche/private Vorsorge) ergänzen. Seine Grenzen findet der Schutz natürlich durch Ausschlüsse oder nicht versicherbaren Tätigkeiten (Flug-, Kriegs-, Sport-Risiken usw.).
Da der Versicherungsschutz auf Unfallfolgen beschränkt ist, können häufig auch Personen mit Vorerkrankungen oder Gebrechen versichert werden. Allerdings kann es hier im Leistungsfall zur Anrechnung auf den Invaliditätsgrad bzw. auf die Leistung kommen (Leistungseinschränkung - Unfallversicherung).
In der Einzelunfallversicherung kann neben der 24-Stunden-Deckung auch eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. Ob eine Ausschnitt-Deckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.