Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird im Gegensatz zu den klassischen Produkten das angesparte Kapital in Anteilen externer oder interner Investmentfonds angelegt. Die erreichte Kapitalsumme bei Rentenbeginn ist abhängig von der Entwicklung der Fonds und damit bei Abschluss nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund gibt es durch die Fondsgebundene Rentenversicherung keinen festgelegten Rentenbetrag. Die zukünftige Rente wird vielmehr mithilfe eine Rentenfaktors ermittelt. Der Rentenfaktor bestimmt die Höhe der Rente im Verhältnis zum Anteilsguthaben. Dieser Rentenfaktor wird von den Anbietern auf unterschiedliche Art und Weise garantiert. Zurzeit werden am Markt folgende Varianten bevorzugt, die pro 10.000 EUR eine bestimmte Rente garantieren:
Rentenfaktor-Garantie = oder >100 %
Formel: (Anlagestock / Anteile) x Faktor
Rentenfaktor-Garantie für x % der Beitragssumme, ( x > oder = 100 %)
Formel: (Prozentwert x Beitragssumme) x Faktor
Treuhänderklausel
Die Rentenhöhe wird mit Zustimmung eines Treuhänders ermittelt.
Bei diesen Berechnungsmethoden gilt nicht automatisch: Hoher Verrentungsfaktor = hohe Rente.
Berechnungsbeispiel Fondsgebundene Rentenversicherung
Folgendes Beispiel verdeutlicht die oben aufgeführten Berechnungsmethoden. Ablaufsumme 200.000,- Euro, eingezahlte Beiträge 38.000,- Euro.
Verrentungsfaktor | Art und Höhe der Garantie | Garantierte Rente |
45 | 90% der Ablaufsumme 180.000,- Euro | 810,- Euro |
46 | Trauhandklausel | 0,- Euro |
50 | 200% der Beitragssumme 76.000,- Euro | 380,- Euro |
43 | 100% der Ablaufsumme | 860,- Euro |