Geschäftsinhaltsversicherung
In der Geschäftsinhaltsversicherung sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und sonstige Vorräte zum Neuwert versichert. Es können folgende Gefahren und Risiken versichert werden, welche zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Sturm-/ Hagel und Einbruchdiebstahl-/ Vandalismus Beschädigungen, oder Zerstörungen verursachen können.
Darüberhinaus können in der Geschäftsinhaltsversicherung Elementargefahren, Glas, Elektronik und die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (wenn gewünscht, auch nur für einzelne Gefahren) eingeschlossen werden.
Hinweis
Es sollte immer auf die vom Versicherer geforderten Mindestsicherungen geachtet werden, insbesondere auch auf die Mindest-Lagerhöhe von Waren und Vorräten über Erdgleiche, was sich bei einer Raumüberflutung infolge eines Rohrbruches erheblich auf die Schadenhöhe auswirken kann.
Für die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme zur Geschäftsinhaltsversicherung müssten alle vorhandenen Möbel und Einrichtungsgegenstände sowie die vorhandenen Waren und Vorräte zuzüglich der ungefähren täglich eingebrachten Gegenstände von Betriebsangehörigen oder Besuchern plus einer Vorsorge einberechnet werden.
Nicht zu vergessen sind vom Versicherungsnehmer als Mieter eingebrachte Sonderbauten oder Einrichtungen wie lose verlegter Fußbodenbelag oder Jalousetten. Heutzutage sind auch Kunstausstellungen in den Betriebsräumen nicht mehr ungewöhnlich.
Versicherung von Elektronikgeräten in der Geschäftsinhaltsversicherung
Für die Versicherung von Elektronikgeräten gibt es zwei Varianten:
Reicht die Absicherung der Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, und Vandalismus aus, können sie in der Inhaltsversicherung mitversichert werden; dann ist ihr Wert ebenfalls in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Möchte man jedoch eine weitreichendere Deckung (z.B. einfacher Diebstahl, Bedienungsfehler, vorsätzliche Schädigung durch Dritte), ist eine separate Elektronikversicherung abzuschließen. In diesem Fall lässt man den Wert der Elektronikgeräte aus der Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung heraus, da sonst quasi eine Doppelversicherung vorläge.