Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Sollten Sie als Firma, Selbstständiger, oder Freiberufler in eine rechtliche Auseinandersetzung gelangen, ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Wenn Sie sich selbst gegen unberechtigte Ansprüche etwaiger Unfallgegner, Geschäftspartner oder Kunden zur Wehr setzen müssen, kann in vielen Fällen bereits die vorhandene Haftpflichtversicherung helfen.
Es ist zum Beispiel wichtig, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen, um den guten Ruf des Unternehmens zu verteidigen. Durch eine Rufschädigung erleidet ihr Unternehmen auch einen Verzehr finanziellen Verlust.
Wenn Sie solche und andere Ansprüche gegenüber Dritten durchsetzen wollen müssen sie vor Gericht. Das Kostenrisiko ist dort schlecht kalkulierbar und bei ungewissem Prozessausgang auch nicht tragbar. Wenn Sie eine Firmenrechtsschutz Versicherung abschließen, können Sie probieren, Ihr Recht zu bekommen und müssen nicht die gegebenenfalls hohen Kosten für einen Gutachter oder ein Revisionsverfahren scheuen. Sie bleiben auch bei einem Vergleich nicht auf ihrem Teil der Kosten sitzen.
Wenn in ihrer Firmenrechtsschutz Versicherung eine entsprechende Deckung vereinbart ist, schützt Sie sie vor den Kosten, die durch rechtliche Auseinandersetzungen und Prozesse entstehen. Die Kosten für Rechtsanwälte (einschließlich der Gegenpartei), Verteidiger und Gericht werden ebenso gedeckt.
Es existieren verschiedene Arten von und Formen des Firmenrechtsschutz: Dazu gehören u.a. Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, erweiterter Strafrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz. Letzterer erwähnter Firmenrechtsschutz wird für Unternehmen allerdings nicht von allen Firmenrechtsschutz Anbietern und auch nur für eine eingeschränkte Art von Betriebsarten angeboten. Wichtig ist, dass Sie die für ihre Firmenrechtsschutz Versicherung einen maßgeschneiderten Rechtsschutz wählen.
Der Versicherungsschutz innerhalb der Firmenrechtsschutz Versicherung wird als Berufsrechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen, oder Rechtsschutz für Vereine angeboten.
Bei dieser Rechtsschutzform gemäß § 28 ARB 2010 Firmenrechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige handelt es sich um eine Kombination von Teilen aus den § 21 Verkehrsrechtsschutz, § 23 Privatrechtsschutz für Selbstständige und § 24 Berufsrechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine sowie dem Rechtsschutz für Immobilien gemäß § 29 ARB 2010.
Versicherungsschutz besteht der Firmenrechtsschutz Versicherung für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, freiberuflich Tätiger und in einer sonstigen selbstständigen Form. Dabei muss die Art der selbstständigen Tätigkeit im Versicherungsschein eingetragen sein.
Weiter sind innerhaleb der Firmenrechtsschutz Versicherung die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb versichert.
Versichert werden kann durch die Firmenrechtsschutz Versicherung auch ein Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte und Mitglieder bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein.
Die versicherten Leistungsarten innerhalb der Firmenrechtsschutz Versicherung bestehen aus dem
Schadenersatzrechtsschutz.
Arbeitsrechtsschutz.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Sozialgerichtsrechtsschutz.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Versicherungsschutz in der Firmenrechtsschutz Versicherung besteht je nach vereinbarten Bedingungen auch für:
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
Vertragsrechtsschutz.
Steuerrechtsschutz.
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.
Sachenrechtsrechtsschutz.
Der Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung erstreckt sich auf folgende mitversicherte Personen, soweit sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer tätig sind.
mitarbeitende Familienangehörige
Geschäftsführer
angestellte und freie Mitarbeiter
Nicht durch die Firmenrechtsschutz Versicherung versicherbar sind hingegen der Subunternehmer, da es an einem Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien fehlt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung - Tipps und Infos
Die Firmenrechtsschutz Versicherung aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen erfasst alle vom VN freiwillig eingegangenen Anstellungsverhältnisse als Beamter, Richter oder
Berufssoldat, wie auch alle öffentlich-rechtlichen Pflichtverhältnisse, so vor allem das Wehrpflicht- und Ersatzdienstverhältnis. Für öffentliche Arbeitgeber
sehen die ARB die Vereinbarung einer Firmenrechtsschutz Versicherung nicht vor. Einige Versicherer bieten aber eine sog. Kommunal Firmenrechtsschutz Versicherung an, die
auch aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet.
Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 100 oder 250 EUR als Fixbetrag, manchmal auch ein prozentualer Betrag von z.B. 10 Prozent, mindestens 125 EUR, gewählt.
Beim Selbstbehalt sehen einige Versicherer Besonderheiten vor, z.B., Ist der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt worden, werden die
Beratungskosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung übernommen. Bei Rechtsschutzfällen im Ausland wird die vereinbarte Selbstbeteiligung für die Firmenrechtsschutz Versicherung bei den Gebühren für
den ausländischen Anwalt nicht in Abzug gebracht.
Besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN nur teilweise Versicherungsschutz, übernimmt der Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung auch nur einen entsprechenden
Anteil der Kosten. Stehen z.B. beim Straf-Rechtsschutz mehrere Vorwürfe im Raum, zu denen nur für einen Teil Versicherungsschutz in Betracht kommt, so wird
die Deckungszusage auch nur für diesen Teil erteilt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es im Verkehrs-Straf-Rechtsschutz um das Fahren unter Alkoholeinfluss
und gleichzeitig um Widerstand gegen Polizeibeamte geht.
Die gebührenrechtliche Beschränkung des Beratungs-Rechtsschutzes betrifft Fälle, in denen zunächst ein Auftrag zur Rechtsberatung erteilt und dieser erst
später auf eine Rechtsvertretung ausgedehnt wird. Diese Fälle sind dann nicht versichert, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt und zwischen der
Beratung und der weitergehenden Tätigkeit ein innerer sachlicher sowie ein naher zeitlicher Zusammenhang besteht. Der Beratung kann auch ausländisches
Firmenrechtsschutz Versicherung zugrunde liegen.
Ist individuell Versicherungsschutz für Opfer von Gewalttaten vereinbart worden, und ist ein bei der Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung Versicherter getötet worden, besteht
Rechtsschutz ausschließlich für dessen Ehegatten oder eine andere Person aus dem Kreis seiner Eltern, Kinder und Geschwister für die rechtliche
Interessenwahrnehmung eines Rechtsanwalts als Nebenklägervertreter, wenn diese Person insoweit als Nebenkläger vor einem deutschen Strafgericht zugelassen werden kann.
Ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (z.B. der Klagevortrag des VN schlüssig ist), orientiert sich an den Grundsätzen, welche in Rechtsprechung und
Literatur für die Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gelten. Die Erfolgsaussichten können unter rechtlichen
Gesichtspunkten nur dann durch die Firmenrechtsschutz Versicherung verneint werden, wenn der Sachvortrag des VN nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt den
erstrebten rechtlichen Erfolg nicht herbeiführen kann.
Allgemeine Infos und Tipps über die Firmenrechtsschutz Versicherung
Das ist z.B. bei einem Verkehrsunfall der Fall. Schwierigkeiten können sich hingegen dann ergeben, wenn zwischen dem schadenverursachenden Ereignis und dem
tatsächlichen Schadeneintritt ein nicht unerheblicher Zeitraum liegt und nur ein Teilbereich in den versicherten Zeitraum fällt. Im Beratungs-Rechtsschutz
für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht stellen die ARB der Firmenrechtsschutz Versicherung auf das Ereignis ab, das die Änderung der Rechtslage des VN oder einer mitversicherten
Person zur Folge hat (z.B. Tod des Erblassers, Trennung der Ehegatten oder Geburt eines Kindes).
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen. Der VN als Gläubiger lässt im Auftrag des
Gerichtsvollziehers die Räumung einer vermieteten Wohnung selbst und auf eigene Kosten durchführen. Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören
Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen. Nimmt der VN der Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines
Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen.
Soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, falls nicht das Gesetz eine abweichende
Kostenverteilung vorschreibt. Ein VN erhebt Klage über 10.000 EUR. Im Prozess schließt er einen Vergleich, nach dem er noch 5.000 EUR bekommt. Wenn er jetzt
sämtliche Kosten übernimmt, zahlt ihm der Firmenrechtsschutz Versicherung nur die Hälfte. Denn nur das würde dem Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis.
Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung besteht nur für Ansprüche, die zwischen den Vertragsparteien selbst streitig und im Miet- oder Pachtverhältnis begründet sind, wozu z.B.
auch Ansprüche aus einem gesetzlichen Vermieter-, Verpächter- oder Pächterpfandrecht zählen. Streitigkeiten zwischen mehreren Mietern des gleichen Hauses
sind nicht versichert, da der Ursprung des Streites normalerweise nicht im Miet- oder Pachtverhältnis liegt. Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien kann
man allerdings dann im Rahmen des § 29 ARB als gedeckt ansehen.
Der VN hat gegenüber der Firmenrechtsschutz Versicherung bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten
Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen
Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB
regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Versicherungsschutz durch die Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen
Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien. Der VN muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft
betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Firmenrechtsschutz Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Swiss Life Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Swiss Life Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Firmenrechtsschutz Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Syncro24 Firmenrechtsschutz Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Firmenrechtsschutz Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Swiss Life Firmenrechtsschutz Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.