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Gruppenkrankenversicherung

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Informationen und Vergleich über die Gruppenkrankenversicherung

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Gruppenkrankenversicherung

Gruppenkrankenversicherung

Für Gruppen gleichartig privat Krankenversicherter, z.B. Mitarbeitern einer Firma, besteht die Möglichkeit, eine für alle Beteiligten günstigere, weil kostensparende Gruppenkrankenversicherung abzuschließen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Sammelinkasso-Vereinbarung, wobei ein kleinerer Nachlass für die Ersparnis von Verwaltungskosten durch gemeinsame Überweisung einer größeren Anzahl von Prämien (z.B. mindestens 50) von den Krankenversicherungen in einem Überweisungsvorgang gewährt werden kann.

Hinweis
In der privaten Krankenversicherung können nicht nur Einzelpersonen, sondern auch zahlreiche gleichartige Gruppenverträge, einer sogenannten "Gruppenkrankenversicherung" zusammengefasst werden. Allerdings wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Abschluss einer Gruppenkrankenversicherung besondere Anforderungen gestellt. Verträge zur Gruppenkrankenversicherung können abgeschlossen werden mit

Kleiner grüner Haken Firmen für deren Arbeitnehmer, wenn eine objektiv abgrenzbare Mitarbeitergruppe versichert wird, mit mindestens 20 Mitgliedern und mindestens 90 % Teilnahme aus dieser Gruppe,
Kleiner grüner Haken Vereinigungen von Freiberuflern, die dieser Vereinigung pflichtweise angehören, wie zum Beispiel Ärzte- oder Architektenkammern,
Kleiner grüner Haken rechtsfähigen Vereinigungen von Selbstständigen oder Freiberuflern wie zum Beispiel Anwaltsvereine oder Journalistenverbände.

Sinn und Zweck einer Gruppenkrankenversicherung ist es,
Kleiner grüner Haken Verwaltungskosten zu sparen und damit günstigere Versicherungsbeiträge zu erreichen,
Kleiner grüner Haken die Gesundheitsprüfung zu vereinfachen oder sogar darauf zu verzichten, wodurch auch sonst nicht versicherungsfähige Einzelpersonen des Kollektivs in den Genuss der privaten Krankenversicherung gelangen,
Kleiner grüner Haken gegebenfalls auf Wartezeiten beim Eintritt in die Private Krankenversicherung verzichten zu können, die beim Einzelversicherungsvertrag als Karenzzeit vereinbart werden, in der keine Leistung erbracht wird.

Vertragsgestaltung

Für die Gestaltung von Gruppenkrankenversicherungen gibt es Vorgaben durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Vergünstigungen können unter anderem bestehen in:
Kleiner grüner Haken Nachlässen von bis zu 5 % auf den Tarifbeitrag für Einzelversicherungen als Ausgleich für die geringeren Verwaltungskosten.
Kleiner grüner Haken Verzicht auf die Gesundheitsprüfung, weil ein fest umschriebener Personenkreis versichert wird und das Einzelrisiko im Kollektiv ausgeglichen wird.
Kleiner grüner Haken Verzicht auf den Einwand alter Leiden, hier gilt das Gleiche wie beim Verzicht auf die Gesundheitsprüfung.
Kleiner grüner Haken Verzicht auf die allgemeinen und die besonderen Wartezeiten.
Kleiner grüner Haken Mitversicherung von Familienangehörigen der Mitglieder des Gruppenversicherungsvertrages.

Kollektiv- und Gruppenversicherungen der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich können Krankenversicherungsverträge als Einzelversicherungen oder im Rahmen einer Gruppenkrankenversicherung abgeschlossen werden.

Kollektiv- oder Gruppenversicherungen sind Versicherungen einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Eine Gruppenversicherung ist also die Versicherung von mehreren Personen. Die Beiträge werden in Eigenleistung bei den versicherten Mitgliedern eingezogen und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft abgeführt.

Vorteile einer Gruppenkrankenversicherung sind gegeben aufgrund
Kleiner grüner Haken eines geringeren Verwaltungsaufwandes,
Kleiner grüner Haken vereinfachter Kommunikationswege,
Kleiner grüner Haken vereinfachter Antragsverfahren,
Kleiner grüner Haken günstigerer Prämien durch Rabattierung und
Kleiner grüner Haken einer teilweise vereinfachten Gesundheitsprüfung (in einigen Sparten auch unabhängig vom Gesundheitszustand).

Außerdem: Das Pooling mit nur einem Anbieter kann zu einem höheren Kapitalstock führen und damit auch zu einer höheren Rendite.

Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Firmen, Berufsverbänden und sonstigen Verbänden.

Versicherungen aufgrund eines genehmigten Gruppenversicherungs-Geschäftsplanes besitzen weitaus niedrigere Beiträge als Einzelversicherungen. Die entsprechenden Richtlinien der Aufsicht sind dabei zu beachten. Unzulässig sind unmittelbare oder mittelbare Sondervergütungen, d.h., es dürfen keine Provisionen oder im Tarif nicht vorgesehene Vorteile jedweder Art gewährt werden.

Die Kollektivkrankenversicherung (Gruppenkrankenversicherung) zählt nicht zu den verbotenen Begünstigungsverträgen, wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen. Durch einen Kollektivrahmenvertrag wird eine feste Grundlage für die kollektive Gestaltung und Behandlung der einzelnen Versicherungsverhältnisse gelegt.

Die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen müssen sich aus dem Kollektiv heraus tragen. Es dürfen keine Subventionen zulasten der übrigen Versicherungsgemeinschaft gewährt werden. Insbesondere müssen günstigere Konditionen in Bezug auf Kosten durch entsprechende Kostenersparnisse, Risiken durch einen günstigeren Risikoverlauf und Ausschlüsse einer negativen Risikoauslese vorliegen.

Vertragspartner sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Vergünstigungen aus einer Gruppenkrankenversicherung können in folgenden Formen vorliegen:
Kleiner grüner Haken Verzicht auf die Gesundheitsprüfung,
Kleiner grüner Haken Verzicht auf den Einwand alter Vorerkrankungen und Leiden,
Kleiner grüner Haken Verzicht auf die Einhaltung allgemeiner und besonderer Wartezeiten,
Kleiner grüner Haken Prämiennachlass aufgrund der geringeren Verwaltungskosten, der in der Regel zwischen 5 bis 10 % der Tarifprämie für Einzelversicherungen beträgt,
Kleiner grüner Haken Mitversicherung der Organe der Gruppenspitze,
Kleiner grüner Haken Mitversicherung von Familienangehörigen der versicherten Gruppenmitglieder,
Kleiner grüner Haken Gewinnbeteiligung, sofern im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Gewinn erwirtschaftet wurde,
Kleiner grüner Haken Recht auf Abschluss von Einzelverträgen nach Ausscheiden aus der Gruppenkrankenversicherung unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen zu angemessenen Bedingungen. Dies gilt auch bei Kündigung durch den Versicherer.

Weitere Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Gruppenversicherungsvertrages sind, dass
Kleiner grüner Haken 90 % des infrage kommenden Personenkreises,
Kleiner grüner Haken mindestens aber 20 Mitarbeiter
zur Versicherung angemeldet werden und für die Dauer des Vertrages versichert bleiben.

Typische Tarifarten für Tarife einer Gruppenkrankenversicherung sind:
Kleiner grüner Haken Auslands Gruppenkrankenversicherung für kurzfristige, berufsbedingte Auslandsaufenthalte
Kleiner grüner Haken sowie für längerfristige Auslandsaufenthalte

Oftmals besteht außerdem die Notwendigkeit, ausländische Gäste eines Vertragspartners für ihren Aufenthalt in Deutschland zu versichern.

Bei den sog. Rahmenverträgen wird eine Firma, ein Verband oder Verein Vertragspartner des Krankenversicherers. Dann gilt:
Kleiner grüner Haken Es müssen mindestens fünf Arbeitnehmer oder Mitglieder versichert werden.
Kleiner grüner Haken Versicherungsnehmer ist der Arbeitnehmer bzw. das Mitglied.
Kleiner grüner Haken Es muss sich um eine in sich homogene Gruppe handeln, d.h. die zu versichernde Gruppe muss rechtsfähig sein (eingetragener Verein, Verband, GmbH, AG, KG usw.).
Kleiner grüner Haken Der zu versichernde Personenkreis muss fest definiert werden können.

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