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Gruppenkrankenversicherung
Günstige Gruppenkrankenversicherung mit bestmöglichen Leistungen
Die Gruppenkrankenversicherung ist ein Rahmenvertrag zwischen dem privaten Krankenversicherer und einem Arbeitgeber oder einer betrieblichen Einrichtung, in dem die Bedingungen sowohl für die Abwicklung als auch für den einzelnen Vertrag der Gruppe festgelegt werden. Bei Rahmenverträgen, die für wenigstens zehn Arbeitnehmer oder ihnen gleichgestellte Personen in der Lebens- und Unfallversicherung abgeschlossen werden, darf der Versicherer einen Rabatt einräumen.
In der Regel gilt es mit dem Krankenversicherer über die Vertragsgestaltung der Gruppenkrankenversicherung zu verhandeln, räumen die Krankenversicherungen bei Rahmenverträgen dem Vertragspartner gewisse Vorteile ein:
Prämienrabatte,
Vereinfachung der Gesundheitsfragen für die obligatorische Gruppe,
die Anwendung von Gruppenversicherungstarifen, die wesentlich unter den Normaltarifen liegen.
Um diese Vorteile der Gruppenkrankenversicherung in der Vertragsgestaltung zu nutzen, muss, auch wenn der Arbeitnehmer an der Prämienzahlung beteiligt wird, eine Sammelzahlung erfolgen.
Die Gruppenkrankenversicherung kann in Form einer Direktversicherung oder einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber kann diese Versicherungsform auch nur bestimmten Arbeitnehmergruppen oder Personen anbieten.
Hinweis
Mehrere Angebote sollten inhaltlich miteinander verglichen werden. Die Notwendigkeit vorzusorgen ist offensichtlich. Dabei erscheinen Zusatzversicherungen als auch Vollversicherungen möglich.
Der modulare Aufbau von Zusatzversicherungstarifen hilft dabei, den individuellen Bedürfnissen der Belegschaftsangehörigen und deren versicherten Familienangehörigen gerecht zu werden. Einige der privaten Krankenversicherer haben sich um das Kollektivgeschäft schon immer stärker gekümmert als andere, die Auswahl des richtigen Krankenversicherers und seiner Tarife für die Gruppenkrankenversicherung ist dabei das zentrale Thema.
Insbesondere, als es heute neben den normalen Tarifen mit einkalkulierten Alterungsrückstellungen solche ohne Alterungsrückstellungen gibt. Mit der europäischen Deregulierung 1994 in der Schadenversicherung gibt es für die Zusatzversicherung in der PKV keine Kalkulationsvorschriften mehr. Auch eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist damit hinfällig. Eine Kalkulation nach Art der Lebensversicherung mit Alterungsrückstellungen ist nicht mehr vorgeschrieben.
Tarife zur Gruppenkrankenversicherung ohne Alterungsrückstellungen, in denen die Prämien entsprechend dem altersabhängigen Risiko steigen, sind seitdem üblich und verbreiten sich zusehends. Sie sind deshalb nicht schlechter als solche mit Alterungsrückstellung, sondern für viele Versicherte die geeignetere Tarifform.
Bestmögliche Leistungen zum günstigsten Preis. Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie eine Günstige Gruppenkrankenversicherung mit einem optimalen Leistungsumfang welcher sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen orientiert. Sparen Sie so, je nach Anbieter und Tarif bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen, ohne auf Qualität verzichten zu müssen.
Günstige Gruppenkrankenversicherung - Tipps und Infos
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der Gruppenkrankenversicherung eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist durch die Gruppenkrankenversicherung nicht vorgesehen.
Daneben kann auch auf unnötige Leistungen wie Krankenhaustagegelder oder Einbettzimmerbelegung verzichtet sowie die Notwendigkeit der Krankentagegeld
Absicherung geprüft und die Höhe des Selbstbehalts im Zahntarif angepasst werden. Grundsätzlich steht jedem Kunden das Recht zu, in einen Tarif mit
ähnlichem oder geringerem Schutz zu wechseln. Sind Versicherte 60 Jahre und älter, muss die Günstige Gruppenkrankenversicherung von sich aus bei jeder Beitragserhöhung konkrete
Tarifwechselangebote offerieren.
Materialien und zahntechnische Laborleistungen sind als Aufwendungen erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet
wurden. Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss
eine entsprechende schriftliche Zusage durch die Günstige Gruppenkrankenversicherung erteilt wurde. Einige Anbieter lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf
den Beitrag bezahlen.
Wartezeiten sind leistungsausschließende Karenzzeiten, die verhindern, dass sofort nach Vertragsabschluss für schon vor Vertragsabschluss vorhandene
Krankheiten geleistet werden muss. Die allgemeine Wartezeit für die Gruppenkrankenversicherung beträgt drei Monate. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Sie entfällt auch für den Ehegatten
einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, dessen Krankheitskosten- oder Krankenhaustagegeldversicherung innerhalb zweier Monate nach der
Eheschließung beantragt wird.
Auch im Sozialgesetzbuch SGB V sind die Voraussetzungen der substitutiven Krankenversicherung sowie zum Arbeitgeberzuschuss geregelt.
Sie ersetzt die GKV ganz oder teilweise. Sie muss nach Art der Lebensversicherung betrieben werden. Die Gesundheitsreform 2004 hat ebenfalls Auswirkungen auf
die Gruppenkrankenversicherung. So werden Kooperationen zwischen Krankenkassen und Gruppenkrankenversicherung zum Angebot von Zusatzversicherungen und Zahnersatzversicherungen vorgesehen. Die konkreten
vertraglichen Grundlagen werden durch die AVB geschaffen.
Leistungen eines Masseurs und medizinischen Bademeisters oder des Krankengymnasten werden erstattet, soweit sie im Rahmen der in Deutschland
üblichen Preise berechnet wurden. Leistungen eines Logopäden werden übernommen, soweit die Vergütungen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet
wurden. Als üblich gelten dabei Vergütungen durch die Gruppenkrankenversicherung bis zu den vom Bundesminister des Innern festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträgen. Zu den Hilfsmitteln zählen
Brillen, Kontaktlinsen, Bandagen, orthopädische Schuhe und Einlagen usw.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Gruppenkrankenversicherung
Die Gruppenkrankenversicherung zahlt alle Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte zur Risikoprüfung. Beantragt der zu Versichernde aufgrund einer ärztlichen
Untersuchung eine Vollversicherung mit Wartezeiterlass, so hat er die Kosten selbst zu tragen. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit ärztlichen Gutachten
oder Attesten für dienstliche oder private Zwecke. Bei einem Probeantrag übernimmt der Versicherer die Kosten für ein Risikoüberprüfungsattest nur, wenn der
Vertrag zustande kommt.
Leistungseinschränkung durch die Gruppenkrankenversicherung bei Behandlung durch Leistungserbringer, deren Leistung der Krankenversicherer nicht übernimmt, und nachdem er dies dem VN mitgeteilt
hat, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort,
außer die versicherte Person lebt dort oder hält sich ohnehin dort auf, Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden
tarifmäßig erstattet.
Röntgen-, Radium-, Isotopen Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen,
Inhalationen, Licht-Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie
Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sind oft ebenso wenig erstattungsfähig durch die Gruppenkrankenversicherung wie Anwendungen außerhalb der
physikalischen Medizin und Inhalationen.
Verletzen Versicherungsnehmer oder Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die Gruppenkrankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen
Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 4 genannten Obliegenheiten verletzt wird. Wird eine der in § 9 Abs. 5
und 6 genannten Obliegenheiten verletzt, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn er von seinem
Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden Gebrauch macht.
Trotzdem haben diese Arbeitnehmer den vollen Beitrag zu ihrer Günstige Gruppenkrankenversicherung zu entrichten. Der Krankenversicherer stellt Bescheinigungen zur Erlangung des
Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz aus. Die Beiträge für Zusatzversicherungen zur GKV muss der Versicherte allerdings
selbst tragen. Erziehungsgeldberechtigten, die während des Erziehungsurlaubs teilzeitbeschäftigt sind und von der Versicherungspflicht befreit wurden, wird
der Beitragszuschuss des Arbeitgebers weitergezahlt.
Der Versicherungsnehmer der Günstige Gruppenkrankenversicherung muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war. Ob eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kann
beispielsweise bei Gewichtsreduktion wegen Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas strittig sein. Es stellt sich die Frage, ob Übergewicht eine Krankheit oder
ein Risikofaktor ist, und inwieweit Nulldiäten hinsichtlich eines dauerhaften Heilerfolges und der Erziehung des Patienten zu richtigem Essverhalten
tatsächlich die richtige Therapieform darstellt.
Günstige Gruppenkrankenversicherung - Empfehlungen und Tipps
Mit dem Abschluß einer Gruppenkrankenversicherung sichern Sie sich finanzielle Leistungen im Bedarfsfall durch den Versicherer. Jedoch gibt es nicht nur eine große Auswahl an Gruppenkrankenversicherung Anbietern, sondern zudem auch noch zahlreiche Tarifkombinationen mit einer reihe frei wählbarer Leistungen, zwischen denen Verbraucher sich entschieden können. Angefangen vom günstigen Grundschutz, bis hin zum exklusiven Komfortschutz kann für jeden Anspruch ein entsprechendes Versicherungsprodukt durch unsere Experten für Sie zusammengestellt werden.
Die Entscheidung, inwieweit für Sie eine Günstige Gruppenkrankenversicherung ausreichend ist, oder ob Sie vielleicht doch besser einen leistungsstärkeren Gruppenkrankenversicherung Tarif wählen, können Sie dann im direkten Vergleich der durch unsere unabhägngien Berater erstellten Angebote entscheiden. Daher empfehlen wir Ihnen generell, sich nicht gleich für das erstbeste Angebot zu entscheiden, sondern sich in einem persönlichen Gespräch mit einem auf die Gruppenkrankenversicherung spezialisierten Berater zu informieren. Denn dieser hat die aktuellsten und günstigsten Tarife für 2025 der jeweiligen Anbieter, kennt die neuesten Angebote der Versicherer und kann Ihnen so günstige Tarife mit besten Leistungen ermitteln.
Sparen Sie nicht an Leistungen, nur um Beiträge einzusparen, denn hierbei kann sich die Beitragseinsparung im Bedarfsfall schnell als Nachteil raus stellen, wenn Sie beispielsweise eine zu geringe Versicherungssumme wählen und Sie am Ende nur einen Teil der von Ihnen benötigten Entschädigung durch die Gruppenkrankenversicherung erhalten. Auch eine Gute Gruppenkrankenversicherung bietet ein günstiges und umfangreiches Tarifsortiment an, in dem für jeden Anspruch und persönlichen Bedarf optimierter Versicherungsschutz zusammengestellt werden kann.
Nicht alle Leistungen eines bestimmten Gruppenkrankenversicherung Tarif werden immer benötigt, daher gilt es, schon im Vorfeld sich zu überlegen, welchen Anspruch Sie an dieser Versicherungsform stellen, welche Leistungen Sie benötigen und wünschen. Auch wenn für Sie eine eher Günstige Gruppenkrankenversicherung im Vordergrund stehen sollte, können Sie dennoch ein Maximum an benötigten Leistungen erreichen. Hierfür bieten alle Anbieter flexible Möglichkeiten an, wo Sie beispielsweise einen günstigen Einsteigertarif und je nach Veränderung Ihrer Lebenssituation dann in einen Leistungsstärkeren Tarif innerhalb Ihrer aktuellen Gruppenkrankenversicherung wechseln können.