Kinderunfallversicherung
Die Kinderunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Sie kann i.d.R. für Kinder ab der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. (teilweise auch das 21.) Lebensjahr vollendet, wird der Vertrag von dem speziellen Kindertarif auf den Erwachsenentarif umgestellt.
Die Umstellung erfolgt teilweise auch schon vorher, wenn eine berufliche Tätigkeit oder Ausbildung begonnen wird. Inwieweit der Versicherer hier Weiterversicherungsgarantien oder den Verzicht auf Gesundheitsfragen ausspricht, ist den einzelnen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Bei der Umstellung auf den Erwachsenentarif hat der Versicherungsnehmer das Wahlrecht, ob bei gleichbleibendem Beitrag die Versicherungssummen reduziert werden sollen oder ob bei gleichbleibendem Versicherungsschutz ein entsprechend erhöhter Beitrag gezahlt werden soll.
Für die Kinderunfallversicherung werden alle Leistungsarten der privaten Unfallversicherung angeboten, ausgenommen der Tagegeld - Unfallversicherung. Eine Neuerung stellt das Schulausfallgeld, dass bei manchen Gesellschaften erhältlich ist, dar. Begründet wird dieses Tagegeld mit dem Bedarf an Kostendeckung für Nachhilfestunden bei länger anhaltender, unfallbedingter Abwesenheit in der Schule.
Standardmäßig mitversichert sind bei Kindern bis zu zehn Jahren auch Vergiftungen (außer Nahrungsmittelvergiftungen). Erweitert sind aber auch hier viele Versicherungsbedingungen, welche die Altersgrenze aufgehoben haben bzw. auch die Nahrungsmittelvergiftungen mitversichern. Zu beachten ist hier die Unterscheidung von versehentlichem Verschlucken oder planmäßiger Aufnahme von Nahrungsmitteln.
Stirbt der Versicherungsnehmer (in der Regel Eltern- oder Großelternteil), wird die Unfallversicherung für das versicherte Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei fortgeführt - allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer bei Beginn des Versicherungsschutzes eine bestimmte Altersgrenze z.B. das 45. oder 55. Lebensjahr noch nicht überschritten hatte.
Kinderinvaliditätsversicherung
Wer bereits als Kind invalide wird, steht als Erwachsener vor besonders drastischen finanziellen Problemen, da die Sozialversicherung für Kinder keine Einkommensersatzleistungen vorsieht.
Eine reine Kinderunfallversicherung deckt nur die Folgen eines Unfalles ab. Zur Abdeckung dieser Lücke (eintretende Behinderung) wurde eine Kinderinvaliditätsversicherung geschaffen, da in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung frühestens ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden kann.
Die Kinderinvaliditätsversicherung nach den Musterbedingungen des GDV deckt das Risiko einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %) durch Unfall oder Krankheit ab und bietet damit Leistungen auch für das Risiko einer späteren Erwerbsunfähigkeit des Kindes infolge einer Erkrankung wie z.B. Diabetes, Hirnhautentzündung oder Krebs. Bei einer während der Vertragsdauer eintretenden Schwerbehinderung wird die vereinbarte Rente gezahlt, solange die Schwerbehinderung fortbesteht.
Meist wird die Kinderinvaliditätsversicherung in Kombination mit einer Kinderunfallversicherung angeboten, dann wird bei einer durch Unfall verursachten Invalidität eine Kapitalzahlung erbracht. Die Höhe der Leistung bestimmt sich dafür nach der Höhe der Versicherungssumme und dem festgestellten Invaliditätsgrad (Gliedertaxe).
Als Zielgruppe kommen folglich alle Kinder in Betracht, bei denen noch keine medizinisch begründete Einschränkung der Versicherbarkeit gegeben ist. Versichert werden können Kinder meist ab dem 1. Lebensjahr, die Versicherung endet bei vielen Anbietern mit dem 18. Lebensjahr. Wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist, kann als Anschlussversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Einige Anbieter bieten in diesem Fall die Anschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an.
Da Krankheitsfolgen mitversichert sind, ist der Abschluss mit einer sehr genauen Gesundheitsprüfung der zu versichernden Person verbunden. Unwahre Angaben bei der Gesundheitsprüfung führen zu den üblichen Konsequenzen bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Die Allgemeinen Versicherungbedingungen umfassen außerdem eine Reihe von Ausschlusstatbeständen, die allerdings in jüngerer Zeit Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten waren.
Die Beiträge einer Kinderinvaliditätsversicherung sind natürlich deutlich höher als die einer normalen Kinderunfallversicherung, daher hat sie sich trotz optimaler Bedarfsdeckung nicht im gleichen Maße durchgesetzt. Unser integrierter Beitragsrechner ermöglicht es Ihnen, einen Kinderunfallversicherung Vergleich direkt onlinbe durchzuführen.