Kreditkarte
Bei einer Kreditkarte handelt es sich um eine Karte zur weltweiten Zahlung von Waren und Dienstleistungen im realen Geschäfts- und Privatleben aber auch bei Online Geldtransaktionen. Auf dem europäischen Kreditkartenmarkt haben sich vier Gesellschaften wie beispielsweise MasterCard, Visa, Diners und American Express erfolgreich etabliert. Viele Kreditinstitute bieten ihre Kreditkarte kostenlos an ihre Kunden aus oder koppeln dies an einen monatlichen Mindestumsatz mit der Kreditkarte.
Hinweis
Mit dem auf unserer Seite integrierten Kreditkarten Vergleich können Sie sich einen umfangreichen Überblick über die derzeit am Markt existierenden Anbieter verschaffen und die von Ihnen gewünschte Kreditkarte direkt online beantragen.
Kreditkarte - Versicherungsschutz
Häufig sind an eine Kreditkarte auch Versicherungen geknüpft. So enthalten viele Kreditkarten eine Verkehrsmittelunfallversicherung. Je nach Kreditkarte ist bei dieser Unfallpolice der Schutz aber beschränkt auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxen oder Mietwagen, auf Flügen mit Passagierflugzeugen sowie bei einigen Kreditkarten auf die Übernachtung in Hotels und das auch nur, wenn der Kunde mit der Karte bezahlt.
Auch beim Unfallschutz von Fluggästen gibt es einige Besonderheiten. Fluggäste die ihr Ticket mit der Kreditkarte bezahlt haben, sind immer im Flugzeug, bei den meisten Kreditkarten auch auf dem Flughafengelände (bei einigen Kreditkarten aber nur auf Flughäfen bei Zwischenlandungen), bei der Anfahrt zum Flughafen oder der Fahrt vom Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (i.d.R. auch dann, wenn diese nicht mit der Kreditkarte bezahlt werden) und bei einer Ersatzbeförderung durch die Fluggesellschaft versichert.
Bahn-, Bus-, und Schiffsreisende sind nur in den jeweiligen Verkehrsmitteln, nicht jedoch in Bahnhöfen, Busterminals, Haltestellen oder Hafenanlagen versichert.
In Hotels sind nur Unfälle als Übernachtungsgast im Hotelgebäude, nicht jedoch auf dem Hotelparkplatz, im hoteleigenen Freibad oder aber im Restaurant abgedeckt.
Private Haftpflichtversicherung
Die zweithäufigste Police bei einer Kreditkarte ist eine Privat-Haftpflichtpolice. Im Gegensatz zu einer normalen Privathaftpflichtpolice bietet diese Police aber nur einen eingeschränkten Schutz. Der Haftpflichtschutz wird nicht überall und nur in einem begrenzten zeitlichen Umfang geboten. Außerdem müssen Karteninhaber und ihre Familienangehörigen den Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Zudem gilt der Versicherungsschutz nur subsidiär d.h. sonst bestehende Privathaftpflichtpolicen also auch solche, die z.B. in einem Reisepaket enthalten sind, müssen generell zu erst in Anspruch genommen werden. Außerdem ist der Versicherungsschutz je nach Kreditkarte auf das Ausland beschränkt oder gilt nicht innerhalb eines Umkreises von 50 km Luftlinie vom Wohnort des Kreditkarteninhabers.
Ferner gilt grundsätzlich eine zeitliche Befristung von z.B. 6 Wochen oder 3 Monaten, oder von Beginn bis zum Ende der Reise. Die Deckungssummen belaufen sich meist auf 1 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte.
Doch auch hier gibt es bei einigen Kreditkarten erhebliche Einschränkungen zur Erlangung des Versicherungsschutzes: Bei einigen muss die Bezahlung der Reise (auch einer Pauschalreise), d.h. die Bezahlung der Verkehrsmittel, mit der Kreditkarte erfolgen. In diesem Fall besteht die Privat-Haftpflicht-Police während der gesamten Reise im Ausland. Bei anderen Kreditkarten besteht Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kreditkarte als Zahlungsmittel (und das auch nur in dem jeweiligen ausländischen Staat) eingesetzt wird.
Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung
Oft enthält eine Kreditkarte aber auch eine Reisegepäckpolice. Im Gegensatz zur normalen Reisegepäckpolice zahlt diese Police aber nur Schäden bei Verlust von Bekleidung, wenn dieser Verlust in einem Hotel oder bei einem Beförderungsunternehmen (Bahn, Flugzeug, Schiff, Bus) passiert.
Außerdem weist die Versicherungssumme oft nur eine Höhe von 750 EUR auf. Versichert sind der Karteninhaber und Familienangehörige, die sich mit dem Karteninhaber auf einer gemeinsamen Reise befinden. Der Schutz gilt weltweit. Jedoch greift auch hier die 50 km Regelung.
Kreditkarten von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften enthalten oft eine Reiserücktrittskostenversicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn der Karteninhaber aufgrund eines Notfalles (z.B. Tod eines nahen Angehörigen, Erkrankung oder Gefahr für Eigentum) seine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Allerdings muss die nicht-angetretene oder abgebrochene Reise bei den entsprechenden Kreditkarten dann auch mit der Karte bezahlt worden sein.
Unfallversicherungsschutz durch Kreditkarte
Die Herausgeber einer Kreditkarte bieten als Zusatzleistung - meist gegen eine höhere Kreditkartengebühr - eine Unfallversicherung für den Karteninhaber und seine Familienmitglieder an. Der Versicherungsbeitrag ist in diesen Fällen in der Kreditkartengebühr enthalten.
Der Umfang des Versicherungsschutzes, die Versicherungssumme u.Ä. sind bei den einzelnen Kreditkartenunternehmen oft sehr verschieden. Die entsprechenden Informationen liefert das Kreditkartenunternehmen oder sie können dort eingeholt werden.
Durch Kreditkarten werden immer nur Teilbereiche der Unfallrisiken abgesichert, es wird niemals eine Vollversicherung gewährt. Häufig ist der Versicherungsschutz vom Einsatz der Kreditkarte als Zahlungsmittel abhängig (z.B. Reiseunfallversicherung für eine mit der Kreditkarte bezahlte Reise).
Formen von Kreditkarten
Mittlerweile existieren im wesentlichen vier verschiedene Formen einer Kreditkarte.
Charge Card
Bei einer Charge Card werden die monatlichen Umsätze gesammelt und dem Karteninhaber dann in Rechnung gestellt. Hierzu wird dem Karteninhaber ein individuelles Kreditlimit zur Verfügung gestellt, innerhalb dessen er Umsätze über seine Karte tätigen kann.
Credit Card
Bei der klassischen Credit Card wird dem Karteninhaber durch den Einsatz seiner Kreditkarte ein tatsächlicher Kredit eingeräumt. Wie auch bei der Charge Card wird dem Karteninhaber ein individueller Verfügungsrahmen eingeräumt. Der Karteninhaber kann aber, nachdem er die monatliche Rechnung erhalten hat frei entscheiden, ob der Abrechnungsbetrag sofort in einer Summe oder in Raten bezahlt werden soll.
Entscheidet er sich für die Rückzahlung in Raten, werden dem Inhaber der Kreditkarte zusätzlich die Kreditzinsen in Rechnung gestellt. Hierbei wird meist ein Mindestrückzahlungsbetrag vom kartenausgebenden Institut vorgegeben.
Debit Card
Die Debit Card stellt zunächst eine herkömmliche Kredikarte dar. Sie ist aber eine spezielle Zahlungsverkehrskarte, bei der getätigte Umsätze unmittelbar dem Girokonto des Karteninhabers belastet werden.
Die Umsätze werden folglich nicht monatlich gesammelt, sondern bereits innerhalb weniger Tage einzeln vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht. Ein Zahlungsaufschub bis zur Rechnungsstellung wird bei dieser Kreditkarte folglich nicht gewährt.
Prepaid Card
Eine Prepaid Card wird auch häufig als Werte- oder Guthabenkarte bezeichnet. Um mit einer Prepaid Card Umsätze tätigen zu können, muss zunächst ein Guthaben auf die Kreditkarte überwiesen werden. Der Inhaber der Kreditkarte kann demnach nur das tatsächlich vorhandene Guthaben auf der Kreditkarte ausgeben.