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Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherung

Informationen und Vergleich über die Pflegekostenversicherung

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Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung zahlt einen Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim und bei teilstationärer Pflege unter unterschiedlichen Voraussetzungen bis zu einer vereinbarten Obergrenze von 80, 90, 100, 170 oder 200 %. Der Versicherte kann selbst bestimmen und festlegen, wie hoch die Leistung sein soll. Bei häuslicher Pflege leisten die Versicherer ca. 50 bis 80 % der erstattungsfähigen Kosten. In den meisten Fällen erfolgt nur eine Erstattung der nicht durch die SPV/PPV abgedeckten tatsächlichen Pflegekosten und dies zweckgebunden und unter Vorlage von Rechnungen und Belegen und nach Vorleistung der SPV/PPV.

Im Extremfall kann es zu einer Überversicherung in dem Fall kommen, wenn bei einem Tarif mit höchster Kostenerstattung von z.B. 200 % die gesamten Pflegekosten unter den versicherten Restkosten liegen. Wird dadurch der Erstattungshöchstbetrag nicht ausgeschöpft, dann verfällt das Restguthaben.

Die Leistungen der Pflegekostenversicherung werden z.B. je nach deren Ausgestaltung ausschließlich für nachgewiesene Pflegeleistungen gezahlt, die im Katalog der SPV gelistet sind. Die Pflegebedürftigkeit muss im Sinne der Tarifbedingungen durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Es erfolgt eine sofortige Leistung beim Eintritt des Pflegefalls nach einem Unfall. Diese Tarifform wird nur von wenigen Krankenversicherern angeboten.
Beiträge zur PflegekostenversicherungBeiträge zur Pflegekostenversicherung
Besonderheiten der PflegekostenversicherungBesonderheiten der Pflegekostenversicherung
Dynamik in der PflegekostenversicherungDynamik in der Pflegekostenversicherung
Vor und Nachteile der PflegekostenversicherungVor und Nachteile der Pflegekostenversicherung

Eintrittsalter
Es ist in aller Regel kein Höchstaufnahmealter vorgesehen, sodass es grundsätzlich jederzeit möglich ist, einen Pflegekostentarif zu vereinbaren.

Vertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer einer Pflegekostenversicherung liegt bei den derzeit angebotenen Tarifen bei 1 oder 2 Jahren. Es besteht lebenslanger Versicherungsschutz, wenn der Vertrag nicht vom Kunden beendet wird und solange eine ärztlich festgestellte Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Produktdesign - Tarifgestaltung
Die Pflegekostenversicherung wird derzeit in 2 Tarifvarianten angeboten:

Prozentsatz- oder Höchstbetragstarife
Viele Tarife der Pflegekostenversicherung stocken die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz oder Tagessatz bis zu einem Höchstbetrag auf, der bei Vertragsschluss festgelegt wird. Dabei kann sich diese feste Bindung an die Leistungshöhe der SPV/PPV als durchaus nachteilig herausstellen. Denn wenn die Leistungen der SPV/PPV gering sind, dann ist auch die Leistung der Pflegekostenversicherung gering.

Bei den sogenannten Restkostentarifen werden von einem Anbieter bis zu 50.000 EUR versichert, bei einem anderen bis zu 18.408 EUR p.a. Bei den Prozenttarifen mit Aufstockung der SPV-Leistung sind 10 - 200 %, 20 - 200 %, 25 - 100 % im Angebot.

Restkostentarife
Einige Tarife sehen die Übernahme der sogenannten Restkosten bis zu einer bestimmten tarifgemäßen Leistungshöchstgrenze vor. Nach der Abrechnung mit der SPV/PPV muss der Kunde seinem Versicherer die entsprechend verbliebenen Restkosten nachweisen. Aufgrund der Deckelung durch Leistungshöchstgrenzen kann es dann zum Verbleiben eines Eigenanteils beim Kunden kommen.

Gesundheitsprüfung
Beim Umfang der Gesundheitsprüfung durch die Pflegekostenversicherung kann durchaus zwischen den Kategorien vereinfacht und in normalem Umfang differenziert werden.

Karenzzeiten, Wartezeiten, Kündigungsrecht
Eine Reihe von Versicherern verzichtet auf die Warte- und Karenzzeiten. Einige Tarife sehen allerdings auch Wartezeiten von bis zu 3 Jahren bzw. Karenzzeiten von bis zu 3 Monaten vor. Die Versicherer verzichten meist auf das ordentliche Kündigungsrecht. Auch bei den Pflegekostentarifen erfolgt oftmals nach einem Unfall die Leistung und Kostenübernahme ohne jede Wartezeit.

Geltungsbereich - Geltungsdauer
In den meisten Bedingungsregelungen findet sich der Hinweis auf den Versicherungsschutz auf Pflege in der Bundesrepublik Deutschland. Er kann durch eine besondere Vereinbarung auf die Pflege im Ausland ausgedehnt werden. Teilweise wird die Deckung der Pflegekostenversicherung auch auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union, teilweise darüber hinaus auf Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum ausgeweitet. Zumindest ein Versicherer leistet bei Pflege im Ausland grundsätzlich in Höhe von 40 % anstelle der sonst versicherten 80 % bei ambulanter und stationärer Pflege.

In aller Regel gewähren die angebotenen Tarife einen lebenslangen Versicherungsschutz.

Beiträge zur Pflegekostenversicherung

Die laufende Beitragsentrichtung ist bei dieser Tarifform üblich. Ein Anbieter der Pflegekostenversicherung hat sich eine etwas umständlich anmutende Strategie einfallen lassen. Der Kunde zahlt einen Einmalbeitrag in ein Beitragsdepot ein, das verzinst wird. Die Beiträge für das monatlich zu zahlende, individuell vereinbarte Pflegetagegeld werden aus dem Zinsertrag und erforderlichenfalls aus dem eingezahlten Kapital bestritten.

Beitragsanpassungen
Die Tarifbeiträge sind nicht fix und nicht unveränderbar, d.h. der Beitrag kann aufgrund der gestiegenen Aufwendungen des Versicherers mit Zustimmung eines Treuhänders angepasst, also erhöht werden. Steigen die Leistungen der SPV/PPV aufgrund von Reformen an, dann steigt auch der Beitrag für die Pflegekostenversicherung.

Beitragsbefreiung
Auch bei dieser Tarifform müssen die Beiträge meist nach Eintritt des Pflegefalls weiter gezahlt werden. Die Beitragsbefreiung ist bei wenigen Versicherern möglich, wird aber zumeist erst bei Erreichen der Pflegestufe III gewährt.

Überschussverwendung
RfBDie Beträge für die Überschussbeteiligung der Versicherten werden jährlich vom jeweiligen Versicherer festgelegt. Sie werden in die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt und sind für die Kunden zu verwenden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen kann dies u.a. durch Abwendung oder Milderung von Beitragserhöhungen geschehen.


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Besonderheiten der Pflegekostenversicherung

Bei diversen Versicherern eines Pflegekostentarifs sind die Zusatzleistungen der Beratung rund um das Pflegethema sowie organisatorische Hilfestellungen üblich.

Pflegekosten im Ausland versicherbar
Zumindest ein Anbieter zahlt auch bei Pflege im Ausland, wenn auch reduziert 40 % anstelle der Leistungshöhe von 80 % bezogen auf bis zu 50.000 EUR pro Jahr.

Keine Unterkunfts- und Verpflegungskosten/Familienpflege
Für die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch Hotelkosten genannt, wird meist nicht gezahlt. Einige wenige Versicherer leisten allerdings auch für Unterbringungs- und Verpflegungskosten in Pflegeheimen. Selten werden die Kosten für Privatpersonen, z.B. Familienmitglieder bei ambulanter Pflege oder für nicht pflegerische Hilfsleistungen wie z.B. Vorlesen erstattet. Versicherte Personen erhalten teilweise bei ambulanter und stationärer Pflege ein Pflegegeld, z.T. wird nur bei häuslicher Pflege durch Pflegeprofis geleistet.

Kosten für Fahrten und Transporte
Die Kosten für Fahrten und Transporte zu und von der stationären oder teilstationären Pflege werden von den einzelnen Versicherern ebenfalls übernommen.

Pflegespezifische Hilfsmittel
Für pflegespezifische Hilfsmittel wird in ganz unterschiedlicher Höhe geleistet, z.B. bei häuslicher oder teilstationärer Pflege mit

bis zu 80 % der Aufwendungen und max. 5.113 EUR innerhalb von 2 Jahren oder

bis zu 80 % der Kosten bis zum 40fachen der Bemessungsgrundlage innerhalb von 2 Jahren und das unter Berücksichtigung der Mietkosten.

Übernahme von Kosten für technische Hilfsmittel wie z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Lifte, Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau usw.


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Pflegekostenversicherung - Dynamik

Da die angefallenen Kosten nach Vorlage entsprechender Belege und Rechnungen erstattet werden, können etwaige Kostensteigerungen berücksichtigt werden, zumindest bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Die Anpassung der Leistungen bei Pflegekostensteigerungen erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die meisten Anbieter verzichten auf eine zusätzliche Dynamisierungsmöglichkeit. Steigen die Leistungen der SPV/PPV aufgrund von Reformen, dann steigt auch der Beitrag.

Leistungsanspruch
Bei der Pflegekostenversicherung wird bei einigen Tarifen bereits bei Demenz eine Leistung aus der sogenannten Pflegestufe 0 erbracht, z.B. in Höhe von 205 EUR monatlich als sogenannte Betreuungsgelder, wenn die Demenz mindestens mittleren Grades ist und fachärztlich festgestellt worden ist.

Ist nachweislich kein Anspruch bei einem anderen Kostenträger feststellbar, so werden bei Vorlage der Originalrechnungen von einem Versicherer z.B. 50 % der erstattungsfähigen Kosten ersetzt. Einmalzahlung/Sonderleistung
Aufwendungen, die der Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes dienen, wie z.B. der Einbau eines Treppenliftes oder Wohnungstürverbreiterungen, werden von einzelnen Anbietern bei erstmaliger Feststellung der Pflegestufen II und III und bei vorheriger Genehmigung durch eine Einmalzahlung bezuschusst (z.B. 5.113 EUR).


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Vor- und Nachteile der Pflegekostenversicherung

Die Höhe der Leistung ist fast immer gedeckelt und die Koppelung an den Kassensatz kann nachteilig wirken. Verringert nämlich die SPV ihre Leistung, dann sinken auch die Zuschüsse der Pflegekostenversicherung.

Andererseits kann bei einer Aufstockung der Leistungen auch die Leistung dieser Tarifform ansteigen.

Einzelne Versicherer stocken die Grundleistung auf 100 und 200 % auf. Ein Versicherer bietet eine prozentuale Kostenübernahme von 80 % der Kosten - unabhängig von der künftigen Entwicklung der SPV und unabhängig von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Die jährliche Maximalleistung von 50.000 EUR wird regelmäßig inflationsbereinigt, sodass der Gegenwert dauerhaft erhalten bleibt.

Experten empfehlen den Kostentarif nur dann, wenn von vornherein feststeht, dass die Pflege stationär oder durch professionelle Pflegekräfte vorgenommen wird. Gleiches gilt bei zu erwartenden hohen Pflegekosten.

Vorteile der Pflegekostenversicherung
Preiswerter als Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung
Aufstockung der SPV/PPV-Leistungen
Anpassungen an Leistungserhöhungen der SPV/PPV werden umgesetzt.
Meist Verzicht auf Wartezeiten und Karenzzeiten
Dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag möglich

Nachteile der Pflegekostenversicherung
Es werden nur die nachgewiesenen und tatsächlichen Kosten übernommen.
Keine freie Verwendungsmöglichkeit
Nicht unerheblicher bürokratischer Zusatzaufwand
Beitragserhöhungen bedingungsgemäß möglich und wahrscheinlich
Meist keine Beitragsbefreiung bei Pflegefall
Kaum oder gar keine Leistung bei Laienpflege, häuslicher Pflege und für Kosten außerhalb des Leistungskatalogs
Alle 6 Monate ist nachzuweisen, dass eine Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht.


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