Pflegerentenzusatzversicherung
Zunehmend wird neben der selbstständigen Pflegerentenversicherung die preisgünstige Pflegerentenzusatzversicherung (PR-ZV) angeboten. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod der versicherten Person gezahlt.
Weitere Beitragszahlungen erfolgen dann nicht mehr, der Versicherungsnehmer kann über das Geld frei verfügen und die Art der Pflege spielt i.d.R. hinsichtlich der Höhe der Leistung keine Rolle. Die Pflegerentenzusatzversicherung wird als Zusatzversicherung zu einer Hauptversicherung offeriert und kann ergänzend und in Kombination zur
aufgeschobenen und sofort beginnenden Rentenversicherung, fondsgebundenen Rentenversicherung, Lebensversicherung, fondsgebundenen Lebensversicherung, Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart werden.
Leistungsauslöser - Leistungsanspruch
Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Vor- und Nachteile der Pflegerentenzusatzversicherung
Versicherungssummen Pflegerenten
Die versicherbare Pflegemonatsrente kann innerhalb der Pflegerentenzusatzversicherung zwischen 50 und 2.500 EUR betragen.
Eintrittsalter
Die Anbieter sehen durchaus unterschiedlich hohe Aufnahmehöchstalter vor, z.B. das 65. oder 70. Lebensjahr, teilweise mit Gesundheitsprüfung. Der Vertragsabschluss ist schon ab dem 15. Lebensjahr möglich.
Vertragsdauer
Der Versicherungsschutz gegen das Pflegefallrisiko besteht nach Beendigung der Beitragszahlung, z.B. ab 65, entweder weiter fort, es liegt dann eine lebenslange Pflegerentenzusatzversicherung vor, oder er endet auch hinsichtlich der Pflegerenten-Zusatzversicherung zu diesem erreichten Zeitpunkt. Die Anbieter sehen durchaus unterschiedliche Regelungen vor.
Produktdesign - Tarifgestaltung
Zu unterscheiden sind die Pflegerentenzusatzversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz und die zeitlich befristete Pflegerentenzusatzversicherung mit Anschlussschutz über eine nahtlos übergehende, lebenslange Pflegerentenversicherung.
Das Leistungsspektrum umfasst neben einer Hauptleistung (Rentenleistung, Kapitalauszahlung, Berufsunfähigkeitsrente) die Zusatzversicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit während der Ansparphase bzw. vor Eintritt des Hauptrisikos. Die Leistung kann als Beitragsfreistellung für den Hauptvertrag oder als Rentenzahlung, lebenslang oder bis zum Ende des Hauptvertrages erfolgen.
Gesundheitsprüfung
Die Formen der Gesundheitsprüfung reichen von vereinfacht über normal bis zu umfangreich.
Zahlungsweisen
Auch hier kann die Beitragszahlung einmalig oder per laufendem Beitrag erfolgen. Bei der Pflegerentenzusatzversicherung endet die Beitragszahlungsdauer mit der Hauptversicherung, beispielsweise ab dem 60. oder 65. Lebensjahr. Einmalbeitragsversicherungen sind möglich.
Beitragsanpassungen
Die Lebensversicherer garantieren über die gesamte Vertragsdauer einen konstanten, festen Beitrag.
Beitragsbefreiung
Die Beitragsbefreiung im Pflegefall sollte grundsätzlich im Versicherungsvertrag zur Pflegerentenzusatzversicherung vereinbart sein.
Karenzzeiten, Wartezeiten, Kündigungsrecht
Auf Karenzzeiten, Wartezeiten und Kündigungsrecht sollte der Anbieter grundsätzlich verzichten.
Geltungsbereich
Oftmals wird auch Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten gewährt, in EU-Ländern auch unbegrenzt.
Dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag
Auch die Dynamik von Beitrag und Leistung kann in aller Regel bei der Pflegerentenzusatzversicherung vereinbart werden.
Leistungsauslöser - Leistungsanspruch
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird. Teilweise wird rückwirkend ab Pflegebeginn geleistet, auch bei Demenz. Bei Altersdemenz werden z.B. 75 % der versicherten Pflegerente geleistet. Im Rahmen der Pflegerentenzusatzversicherung werden z.B. Pflegerenten in Höhe von 50 % der versicherten Rente in Pflegestufe I, 75 % in II und 100 % in Pflegestufe III gezahlt.
Im Fall der Kündigung einer Pflegerentenzusatzversicherung erhält der Versicherungsnehmer teilweise anstelle eines angesammelten Deckungskapitals eine höhere Versicherungsleistung im Hauptvertrag.
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Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Teilweise sehen die Anbieter eine eigene Pflegefalldefinition vor, unabhängig von der SPV/PPV. Wie bei der Pflegerentenversicherung liegt Pflegebedürftigkeit aber je nach Anbieter auch dann vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos ist, dass er zur Verrichtung gewöhnlicher und täglich wiederkehrender Leistungen nach einem Sechs-Punkte-Katalog (ADL) oder nach SGB in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedarf.
Da sich die Definitionen des Pflegefalls bei Pflegerentenzusatzversicherung und gesetzlicher Pflegekasse unterscheiden können, stehen dem Anspruchsteller im Pflegefall u.U. zwei Prüfungen bevor. Die unterschiedliche Definition des Pflegefalls kann dazu führen, dass z.B. aus der Privaten Pflegeversicherung eine Leistung erbracht wird, während z.B. die SPV noch nicht leistet.
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Vor- und Nachteile der Pflegerentenzusatzversicherung
Vorteile der Pflegerentenzusatzversicherung
Freie Verwendungsmöglichkeit
Höhe der Pflegerente wird selbst bestimmt.
In aller Regel ist die häusliche Pflege gedeckt.
Meist Verzicht auf Wartezeiten und Karenzzeiten
Preiswerter als Pflegerentenversicherung
Dynamisierungsmöglichkeiten
Keine bedingungsgemäßen Beitragserhöhungen
In aller Regel Beitragsbefreiung im Pflegefall
Nachteile der Pflegerentenzusatzversicherung
Teurer als Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung
Insbesondere für Frauen deutliche Beitragsmehrbelastung
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