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Die private Krankenversicherung gehört zur Form der Personenversicherung und erstattet in der sogenannten Krankheitskostenversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten einen Krankenversicherungsschutz abzuschliessen, entweder durch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder eine private Krankenversicherung.

Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass durch die gesetzliche Krankenversicherung und durch die Private Krankenversicherung eine Reihe von unterschiedlichen Leistungen angeboten werden. Darüberhinaus gilt, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.

Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern? Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Kleiner grüner Haken Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer
Kleiner grüner Haken Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte und Beamtenanwärter)
Kleiner grüner Haken Angestellte und Arbeitnehmer welche ein Bruttoeinkommen mindestens von 62.550 Euro im aktuellen Jahr 2025 erreichen,
Kleiner grüner Haken Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen, wie beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner, wenn der Ehepartner privat versichert ist
Kleiner grüner Haken Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Kleiner grüner Haken Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen

Die zu zahlenden Beiträgen richten sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.

Welche Leistungen werden durch die Private Krankenversicherung erbracht

Neben den erheblich günstigeren Beiträgen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einen erheblich besseren Leistungsumfang. Die typischen Leistungsarten der privaten Krankenversicherung sind

Ambulante Heilbehandlung
Kleiner grüner Haken Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie,
Kleiner grüner Haken Heilpraktikerbehandlungen,
Kleiner grüner Haken Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden,
Kleiner grüner Haken Heilmittel wie z.B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden,
Kleiner grüner Haken Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.,
Kleiner grüner Haken Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,
Kleiner grüner Haken Psychotherapeutische Behandlungen.

Stationäre Heilbehandlung
Kleiner grüner Haken Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte,
Kleiner grüner Haken Wahlleistungen wie freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.

Zahnärztliche Heilbehandlung
Kleiner grüner Haken Zahnärztliche Behandlung,
Kleiner grüner Haken Zahnersatz,
Kleiner grüner Haken Kieferorthopädische Behandlung.

Zusätzlich werden Leistungen für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegezusatzversicherung und Auslandsreise Krankenversicherungen angeboten.

Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist regelmäßig endgültig. Ändern sich aber die Voraussetzungen, z.B. durch Arbeitslosigkeit, kann dass zur Folge haben, dass eine Rückkehr in die GKV vorgenommen werden muss, da wieder Versicherungspflicht eintritt. Ein freiwillig in der GKV Versicherter kann grundsätzlich jederzeit auch in die Private Krankenversicherung wechseln.

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Private Krankenversicherung vergleichen - Tipps und Infos

Ärzte geben den Patienten in aller Regel ausreichend Zeit zur Rechnungsbegleichung, damit sich der Patient zunächst die Kostenerstattung von seiner Krankenversicherung beschaffen kann. Der Versicherungsnehmer kann also seiner Private Krankenversicherung sofort nach Rechnungserhalt in Anspruch nehmen. In Fällen einer vereinbarten Selbstbeteiligung kann der VN allerdings auch abwarten, bis der Selbstbehalt überschritten worden ist. Oftmals werden Rechnungen erst zum Ende des Versicherungsjahres zur Erstattung eingereicht.

Der § 257 Abs. 2 SGB V sieht folgende Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses vor. Die Private Krankenversicherung vergleichen wird nach Art der Lebensversicherung betrieben. Bei versicherten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren mit einem zuschussberechtigten Versicherungsschutz verfügen, wird ein brancheneinheitlicher Standardtarif angeboten. Der überwiegende Teil der Überschüsse wird zugunsten der Versicherten verwendet.

Das Angebot von Zusatzversicherungen durch die Private Krankenversicherung vergleichen reicht von Kombi Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhaus Zusatzversicherungen bis hin zu Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten.

Das normale und durchschnittliche Risiko wird in der Private Krankenversicherung zum normalen Tarifbeitrag versichert. Allerdings kann die Risikoprüfung anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen, eventueller Vorerkrankungen oder ärztlicher Auskünfte ein erhöhtes Risiko ergeben. Dieses wird wenn möglich gegen einen entsprechenden Risikozuschlag und besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ist aufgrund eines erschwerten Risikos eine Versicherung gegen Risikozuschlag nicht möglich.

Diese Musterbedingungen der Private Krankenversicherung bestehen aus dem Teil I, sowie dem Teil II, den unternehmensspezifischen Tarifbestimmungen. Allgemein sind folgende Musterbedingungen zu unterscheiden. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, AVB für die Krankentagegeldversicherung, AVB für die Pflegekrankenversicherung, sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif und für den Basistarif.

Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. So fallen die Erstattungen für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion, Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich innerhalb des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker durch die Private Krankenversicherung erstattet.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Private Krankenversicherung

§ 178d VVG legt außerdem fest, dass die Mitversicherung ab Geburt unter den genannten Voraussetzungen ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten erfolgt. Im Unterschied dazu wird bei der Adoption Minderjähriger im Fall eines erhöhten Gesundheitsrisikos ein Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe zugelassen. Die besonderen Wartezeiten für die Private Krankenversicherung betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Der Wartezeiterlass wird durch die jeweiligen Tarifbedingungen näher geregelt.

Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen die Private Krankenversicherung bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat.

Die Krankentransportkosten werden normalerweise für Hin- und Rücktransporte im Krankenwagen zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus durch die Private Krankenversicherung erstattet, teilweise für Transporte bis zu 100 Kilometer Entfernung. Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes.

Dem Versicherten sind verschiedene vertragliche Obliegenheiten auferlegt, die er im Versicherungsfall zu beachten hat. Obliegenheiten nach § 9 MB/KK 94. Die versicherte Person ist auf Verlangen des Versicherers verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Der Anspruch des Versicherten auf Auskunft über den Inhalt eines erstellten Gutachtens wurde ebenso in § 178m VVG festgeschrieben. Der Private Krankenversicherung ist jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles.

Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die Einsparung von Verwaltungskosten, da Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen. Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung eine größere Bedeutung als für Arbeitnehmer. Denn während Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige für die Beitragszahlung zur Private Krankenversicherung vergleichen voll aufkommen. Deshalb macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung für in Anspruch genommene Leistungen bemerkbar.

Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang durch die Private Krankenversicherung vergleichen für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an.

Private Krankenversicherung vergleichen - Empfehlungen und Tipps

Optimale Leistungen zu niedrigen Preisen, bei immer mehr Verbrauchern sind vor allem die angebotene Qualität ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Private Krankenversicherung. Gehörten in den letzten Jahren noch andere Kriterien, wie Hauptsache billig, so hat sich dieser Trend deutlich verschoben. Aber trotzdem müssen nicht unnötig zu hohe Preise gezahlt werden, denn Dank unseres unabhängigen Vergleich können Sie die Private Krankenversicherung vergleichen und sich über alle in unserem Rechner integrierten Anbieter, deren Leistungen und Preise informieren.

Die Preise zwischen den jeweiligen Versicherern können sich teilweise bis zu mehrere Hundert Euro unterscheiden, trotz gleicher Leistung, wie auch die unabhängigen Experten von Stitung Warentest in ihrem Vergleich feststellten, als diese verschiedene Angebote prüften, und durch das vergleichen der Preise enorme Unterschiede ermittelte. Ein Private Krankenversicherung Vergleich über das Internet ist in jedem Fall empfehlenswert, kann so der Kunde ohne Qualitätsverlust Geld einsparen.

Vor allem bei einer Private Krankenversicherung ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Ein falsch gewählter Tarif, oder auf der Verzicht auf Leistungen, um Geld einzusparen, kann sich im Bedarfsfall als großer Fehler erweisen. Daher sollten vor Abschluß einer Private Krankenversicherung jeder genau vergleichen, was er für sein Geld an Leistungen erhält. Zumal ein solcher Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung und unverbindlich ist, Ihnen jedoch Geld einspart.

Für eine große Anzahl an Versicherungsformen werden auf unserer Seite Rechner zur Verfügung gestellt, welche es Ihnen ermöglichen, online die Private Krankenversicherung Beiträge vergleichen zu können. Darüberhinaus erweitern wir regelmäßig die Inhalte auf unserer Seite, sodaß noch nicht alle Funktionen verfügbar sind, mit denen es möglich ist, online die Private Krankenversicherung vergleichen zu können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich unverbindlich einen durch unsere Experten unabhängigen Vergleich kostenlos erstellen zu lassen.


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