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Riester Rente

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Informationen und Vergleich über die Riester Rente

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Riester Rente

Riester Rente

Der Aufbau eines privaten Vermögens zur Altersvorsorge, die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und die Einführung der Grundsicherung sind Gegenstand des Altersvermögensgesetzes (AVmG). Die Anlage der Sparbeträge ist in verschiedenen Formen, beispielsweise in Form der Riester Rente möglich. Einheitliche Merkmale für Riester Produkte sind dabei:
Kleiner grüner Haken Leistungen der Riester Rente dürfen erst mit Beginn der Altersrente oder ab dem 60. Lebensjahr des Sparers ausbezahlt werden.
Kleiner grüner Haken Die Leistungen müssen dauerhaft sein und eine Absicherung bis ins hohe Alter gewährleisten.
Kleiner grüner Haken Mindestens das einbezahlte Kapital muss zur Auszahlung kommen (Kapitalsicherung).
Kleiner grüner Haken Der Erwerb oder der Bau selbst genutzter Wohnimmobilien kann mit dem geförderten Altersvorsorgekapital finanziert werden.

Weitere Infortamtion rund um das Thema Riester Rente,
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Riester Rente - BeamteRiester Rente - Beamte
Riester Rente - HausfrauenRiester Rente - Hausfrauen
Neuregelung der RiesterförderungNeuregelung der Riesterförderung
Riester FaktorRiester Faktor

Banken bieten Kontensparpläne an, die zwar sehr sicher sind, aber nur eine vergleichsweise geringe Rendite haben. Bei privaten Rentenversicherungen sind die Renditen bei ähnlich geringem Risiko etwas höher. Fondsgesellschaften haben unterschiedliche Investmentfonds aufgelegt, deren Risiken und Ertragschancen unterschiedlich sind.

Schließlich ist auch die betriebliche Altersvorsorge möglich. Hierbei bestehen für die Einrichtung von Pensionskassen, betrieblichen Pensionsfonds oder den Abschluss von Direktversicherungen als Gruppenvertrag Möglichkeiten der Förderung zur Riester Rente.

In jedem Fall gilt jedoch: je höher der Ertrag, desto höher auch das Risiko. Entscheidend bei der Auswahl ist: Nur Produkte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gem. § 10a EStGzertifiziert worden sind, werden auch gefördert.

Praxistipp

Wohn Riester

Am 20. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge, kurz Eigenheimrentengesetz (EigRentG), bei der Bevölkerung auch als Wohn Riester bekannt, verabschiedet. Dieses Gesetz soll es den Bürgern erleichtern eine Immobilie als Altersvorsorge zu bauen oder zu erwerben. Bis zu ihrer Aufhebung leistet die Eigenheimzulage staatliche Hilfe.

Das Altersvermögensgesetz beschränkte bisher die Zahlung der attraktiven Zulagen auf den Abschluss von privaten Rentenversicherungen und Geldanlagen in Form einer Riester Rente zur Alterssicherung. Jetzt gelten die Steuervorteile und Prämien auch für den Kauf oder den Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Die neue Bauförderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008. Die ursprüngliche Regelung, wonach bestehende Riester-Verträge mindestens 10.000 EUR Kapital enthalten müssen, bevor Geld für die Baufinanzierung entnommen werden kann, ist zum 01.01.2010 aufgehoben worden.

Nach der neuen Regelung hat der Wohnriester Sparer die Möglichkeit, sein angespartes Kapital auch noch zu Beginn der Auszahlungsphase im Alter entweder komplett oder bis zu 75 % für Wohnungszwecke einzusetzen und sich das verbleibende Kapital als Rente auszahlen zu lassen. Der Verwaltungsaufwand einer Auszahlung von Mini-Renten soll durch die 75 %-Grenze verhindert werden. Auch eine mehrmalige Entnahme ist zulässig, wenn der entnommene Betrag jedes Mal unmittelbar für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG eingesetzt wird.

Der Zulageberechtigte muss in diesen Fällen die Entnahme bei seinem Anbieter, der ihn an die Zulagenstelle weiterleitet, beantragen und die wohnungswirtschaftliche Verwendung nachweisen. Die Zulagenstelle entscheidet über den Antrag. Kapitalentnahme und Tilgungsförderung können für dieselbe wohnungswirtschaftliche Verwendung kombiniert werden. Eine Rückzahlungsverpflichtung wie im bisherigen Recht besteht nicht mehr, eine freiwillige Rückzahlung ist aber jederzeit zulässig. Die gesetzliche Bezeichnung dafür lautet Altersvorsorge Eigenheimbeitrag.

Falls eine steuerschädliche Entnahme aus dem Altersvorsorgevermögen vorliegt, sind die bislang gewährten Zulagen zurückzuzahlen bzw. ist der Sonderausgabenabzug rückgängig zu machen. Das BMF hat mit Schreiben vom 05.08.2002 (BMF, 05.08.2002 - IV C 4 - S 2222 - 295/02 - Tz. 124 - 133) die Voraussetzungen dargestellt, unter denen steuerunschädlich ein Altersvorsorge Eigenheimbetrag entnommen werden darf.

Die Auszahlung eines Altersvorsorge Eigenheimbetrages ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Für den Bereich der betrieblichen Altersvorsorgung ist diese Möglichkeit gesetzlich nicht vorgesehen. Die Entnahmemöglichkeit bezieht sich nur auf das entweder durch den Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) oder durch die Zulage (§§ 79 ff. EStG) geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich
Kleiner grüner Haken der erwirtschafteten Erträge
Kleiner grüner Haken Wertsteigerungen
Kleiner grüner Haken Zulagen.

Nicht gefördertes Kapital kann unbegrenzt ausgezahlt werden, wenn der jeweilige Riester Rente Vertrag dies zulässt.

Anspruch auf diese Art der Förderung haben alle, die unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Also:
Kleiner grüner Haken Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Kleiner grüner Haken Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
Kleiner grüner Haken Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
Kleiner grüner Haken Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
Kleiner grüner Haken Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
Kleiner grüner Haken und neu:
Kleiner grüner Haken Rentner wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit unter der Voraussetzung, dass es sich um eine entsprechende Rente bzw. Versorgung aus einem bereits bisher begünstigten gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt und vor dem Bezug der Riester Rente bzw. Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestand.

Eingesetzt werden kann das Geld für den ab 01.08.2008 erfolgten Erwerb oder den Bau
Kleiner grüner Haken einer Wohnung in einem eigenen Haus
Kleiner grüner Haken einer eigenen Eigentumswohnung
Kleiner grüner Haken einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft
Kleiner grüner Haken von Genossenschaftsanteilen einer bereits bewohnten Wohnung
Kleiner grüner Haken eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts

Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wohnung im Inland gelegen ist, vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird und den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, d.h. Ferienwohnungen werden nicht gefördert. Darüber hinaus kann die Riester Rente Förderung genutzt werden für:
Kleiner grüner Haken die Tilgung, wenn das zugrunde liegende Darlehn für die Finanzierung einer selbst genutzte Wohnimmobilie eingesetzt wird,
Kleiner grüner Haken die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie zu Beginn der Auszahlungsphase.

Der Zulageberechtigte hat dem Antrag auf Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen Unterlagen beizufügen, aus denen insbesondere
Kleiner grüner Haken Eigentumsverschaffung,
Kleiner grüner Haken Art und Lage der begünstigten Wohnung (z.B. Gründstückskaufvertrag)
Kleiner grüner Haken sowie der zeitliche Zusammenhang der beantragten Auszahlung mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung (z.B. Finanzierungsplan)
ersichtlich sind. Beizufügen ist auch eine Erklärung über die Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken.

Die Voraussetzung ist immer, dass die Finanzierung zur Riester Rente nicht vor dem 01.01.2008 begonnen wurde. Mittel, die zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, werden nun so gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Das Sparkonto wird sozusagen durch die Immobilie ersetzt. Das Wohnförderkonto erfasst dabei das steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital, das in der Immobilie gebunden ist. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 % erhöht und bilden die Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Nicht der konkrete Nutzungswert der Immobilie wird im Alter besteuert, sondern nur die vom Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung.

Die Rückzahlungspflicht für den Altersvorsorge Eigenheimbetrag beginnt mit dem zweiten auf das Jahr der Verwendung folgenden Jahr. Der Beginn der Rückzahlung ist monatsbezogen zu ermitteln. Die erste Rate ist am ersten Tag des dem Monat der Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages folgenden Monats im Zweitfolgejahr zu leisten.

Die vertraglichen Vereinbarungen bestimmen die Auszahlungsphase, die zwischen der Vollendung des 60. Lebensjahres und des 68. Lebensjahres beginnen muss. Die Riester Rente Förderberechtigten haben dann für die nachgelagerte Besteuerung ein Wahlrecht. Einmalbesteuerung von 70 % des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase oder sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis längstens 23 Jahren.

Die Entscheidung über die besten Besteuerungsmöglichkeiten hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. So kann der Steuerpflichtige z.B. jederzeit den Stand des Wohnförderkontos reduzieren, indem er einen entsprechenden Betrag in einen klassischen Riester Rente Sparvertrag einzahlt, z.B. durch eine Erbschaft, die er zur Minderung des Wohnförderkontos verwendet. In diesem Fall zahlt er nur Steuern auf die von ihm tatsächlich noch bezogene Rente.

Stirbt der Zulagenberechtigte, bevor das Wohnförderkonto zurückgeführt wurde, so ist dies nur dann unschädlich hinsichtlich der erhaltenen Zulagen, wenn die Einmalbesteuerung gewählt wurde. Die Einmalbesteuerung schützt dagegen nicht vor Rückzahlung der Zulagen, wenn der Riester Rente Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung innerhalb einer Frist von 20 Jahren nicht nur vorübergehend auf gibt. In diesem Fall ist der bisher noch nicht besteuerte Betrag gestaffelt nach der Haltedauer mit dem individuellen Steuersatz der Besteuerung zu unterwerfen. (BMF-Schreiben, 20.01.2009 - IV C 3 - S 2496/08/10011).

Das neue Eigenheimrentengesetz wird die Produktpalette vor allem der Bausparkassen erweitern, da der Zulagenberechtigte die staatlichen Zulagen auch zu 100 % für die Darlehnstilgung einsetzen kann. Begünstigt werden dabei auch Altersvorsorgeverträge, die sich aus einer Sparphase und einer Darlehnsphase zusammensetzen, d.h. die klassischen Bausparverträge. In diesen Fällen wird die Altersvorsorgezulage von der Zulagenstelle im Sinne einer Sondertilgung zugunsten des betreffenden Darlehnsvertrages ausgezahlt. Auch in diesen Fällen wird die Günstigerprüfung, Zulagenförderung oder Sonderausgabenabzug, vom Finanzamt durchgeführt. Für die Zulagen zur Riester Rente gelten die Bedingungen des Altersvermögensgesetzes.

Wird eine geförderte Immobilie verkauft, so muss das steuerlich geförderte Kapital wieder in einer Immobilie oder einem Riester Rente Vertrag angelegt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.


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Riester Rente - Beamte

Empfänger von Besoldung und ihnen gleichgestellte Personen gehören nach § 10a Abs. 1 Satz 1 ff. zum begünstigten Personenkreis nach dem Altersvermögensgesetz. Beamtete Kindererziehende, die nach § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Elternzeitverordnung oder einer der Elternzeitverordnung entsprechenden vergleichbaren landesrechtlichen Regelung Elternzeit in Anspruch nehmen, sind ihnen gleichgestellt.

Dies gilt für die Begründung der Zugehörigkeit jedoch nur für den Zeitraum, der bei den betreffenden Personen nach § 50a BeamtVG berücksichtigt wird. Mit BMF-Schreiben vom 05.08.2002 hat das Bundesfinanzministerium angeordnet, dass Besoldungsempfänger neben den vorstehend genannten Voraussetzungen für die steuerliche Förderung die Einverständniserklärung zur Weitergabe der für einen maschinellen Datenabgleich notwendigen Daten von der zuständigen Stelle an die ZfA benötigen.

Wenn ein Angehöriger dieses Personenkreises keine Sozialversicherungsnummer hat, muss über die zuständige Stelle eine Zulagenummer bei der ZfA beantragt werden (§ 10a Abs. 1a Satz 1 EStG). Zuständige Stelle ist in der Regel die die Besoldung/Amtsbezüge anordnende Stelle oder in den Fällen des § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 3 EStG der die Riester Rente Versorgung gewährleistende Arbeitgeber der rentenversicherungsfreien Beschäftigung.

Wichtig



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Riester Rente - Hausfrauen

Die Riester Rente zu verstehen ist nicht ganz einfach. Doch bei genauerem Hinsehen wird deutlich: Insbesondere Personen mit kleinem Einkommen haben die Möglichkeit, mit geringerem Eigenanteil und staatlicher Förderung finanziell für das Alter vorzusorgen.

Auch Frauen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können eine Zusatzrente aufbauen. Grundsätzlich erhält jeder sozialversicherte Arbeitnehmer, der eine zertifizierte private Rentenversicherung abschließt, die Grundförderung.

Im Jahr 2008 erreichte die Grundzulage dann die Endstufe in Höhe von 154 EUR.

Für jedes Kind kommen seit 2008 weitere 185 EUR hinzu, für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, werden sogar 300 EUR gezahlt.

Anspruch auf Förderung haben aber auch Ehefrauen, die selbst nicht erwerbstätig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr Partner rentenversicherungspflichtig erwerbstätig ist und dass er einen eigenen Riester Rente Vertrag abgeschlossen hat. Die Förderung fließt nicht in die Vorsorge des Ehepartners, sondern wird in eine eigene Police der Ehefrau eingezahlt. Die Ehefrau muss keine Eigenbeiträge zur Riester Rente leisten, denn den jährlichen Förderbetrag von bis zu 154 EUR erhält sie, sofern ihr Ehepartner seine Eigenbeiträge zahlt.

Im Falle einer Scheidung endet die Zahlung von Zulagen. Heiratet die unmittelbar förderberechtigte Person sofort wieder, so gilt dies bereits für das Jahr der Auflösung der Ehe. Bereits gezahlte Zulagen bleiben erhalten (BMF, 05.02.2008 - IV C 8 - S 2222/07/0003).

Das bedeutet, dass z.B. eine Mutter mit zwei Kindern, die selbst nicht erwerbstätig ist, mit dem staatlichen Zuschuss seit 2008 jährlich bis zu 754 EUR in ihre private Altersvorsorge investieren kann, ohne selbst einen Cent dafür ausgeben zu müssen.

Hinweis
Förderungsbeispiel
Berechnung für die Jahre ab 2013:

Förderung mit 2 Kindern - 2013 bis 2015 Förderung ab 2015
Eigenbetrag des Mannes 1.246 EUR 607 EUR
Eigenbetrag der Frau 60 EUR 0 EUR
Eigenbetrag der Familie 1.306 EUR 607 EUR
Zulage insgesamt 793 EUR 793 EUR
Gesamtleistung 2.099 EUR 1.400 EUR


Fazit

Neu seit 2012:
Wer ab 2012 eine Riester-Rente neu abschließt, bekommt erst ab dem 62. Lebensjahr, also zwei Jahre später als bisher, die volle Zusatzrente ausgezahlt.


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Neuregelung der Riesterförderung

Um zu verhindern, dass Zulagen wegen geänderter Zulagenberechtigungen zurückgefordert werden müssen, sind auch mittelbar Zulagenberechtigte ab 2012 verpflichtet, einen Mindesteigenbeitrag von 60 EUR p.a. zu leisten. Die Anbieter der Altersvorsorgeverträge informieren derzeit ihre Kunden, die Riester-Förderberechtigten, über diese Neuregelung. Durch das Gesetz sind die Anbieter der Riester Rente Produkte verpflichtet, ihre Sparer bis zum 31.07.2012 schriftlich in hervorgehobener Weise über die notwendige Zahlung eines Sockelbeitrags, für mittelbar Förderberechtigte, zu unterrichten.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2592 ff.) wurden damit zum 01.01.2012 eine Vereinfachung für die Zukunft und eine Heilungsmöglichkeit für die Vergangenheit eingeführt.

Persönliche Voraussetzung für die Zulagengewährung ist, neben dem Bestehen eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags, weiterhin die Zugehörigkeit zum Kreis der unmittelbar Riester Rente begünstigten Personen im jeweiligen Beitragsjahr. Hierzu zählen alle Personen, die durch eine Beschäftigung bzw. Tätigkeit oder den Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ebenfalls pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt sind auch Personen, denen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.

Neben der unmittelbaren gibt es auch eine mittelbare Förderberechtigung, für die bisher keine eigenen Beiträge gezahlt werden mussten.

Bei mittelbar Zulageberechtigten wurden die Zulagen bisher gewährt, ohne dass ein Eigenbetrag gezahlt werden musste, Eigenbeitrag Null. Diese Regelung war unproblematisch solange die mittelbar Riester Rente förderberechtigten Ehepartner nicht selbst erwerbstätig waren und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert wurden. Wurde allerdings eine Beschäftigung aufgenommen, dann wird aus der mittelbaren eine unmittelbare Zulagenberechtigung mit der Folge, dass ein Mindestbeitrag zur Riester Rente gezahlt werden muss, damit die Zulage gewährt wird. Der Riester Sparer hätte also reagieren und einen Eigenbeitrag zahlen müssen, was oftmals nicht geschah und so zu einer Rückbuchung der Förderung führte.

Mittelbar förderberechtigt sind z.B. Ehegatten, die einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, wenn der andere Ehegatte unmittelbar förderberechtigt ist und auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Als neue Voraussetzung muss für die Beitragsjahre ab 2012 auf den Altersvorsorgevertrag des mittelbar förderberechtigten Ehegatten zusätzlich mindestens ein Sockelbeitrag von 60 EUR im Jahr eingezahlt werden.

Auf diese Weise wird die in der Vergangenheit bei vielen Riester Rente Sparern aufgetretene irrtümliche Annahme der mittelbaren statt der unmittelbaren Förderberechtigung (z.B. durch Beginn einer Kindererziehungszeit nach Geburt eines Kindes) vermieden. Für diesen Fall wurde auch der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen auf 2.160 EUR angehoben.

Für bestehende Altersvorsorgeverträge wird für die Beitragsjahre bis 2011 eine Nachzahlung des Sockelbeitrags von 60 EUR je Beitragsjahr zugelassen, wenn
Kleiner grüner Haken fälschlicherweise eine mittelbare Förderberechtigung zur Riester Rente für ein Beitragsjahr angenommen wurde,
Kleiner grüner Haken die Nachzahlung innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Bescheinigung nach § 92 EStG (mit den Informationen über die in diesem Beitragsjahr geleisteten Beiträge und gezahlten bzw. zurückgeforderten Zulagen) erfolgt.

Die Beiträge gelten als Altersvorsorgebeiträge des Beitragsjahres, für das sie gezahlt worden sind. Allerdings sind die Beiträge weder in dem bestimmten Beitragsjahr noch im Jahr der Zahlung in den Sonderausgabenabzug des § 10a EStG einzubeziehen. Die nachgezahlten Sockelbeiträge werden vom Anbieter an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet und zunächst zurückgeforderte Zulagen können wieder auf den Altersvorsorgevertrag zurückgebucht werden.

Voraussetzungen für die zukünftige Zahlung der Grund- und ggf. Kinderzulagen auf den Altersvorsorgevertrag der Ehefrau sind, dass neben der Einzahlung des Mindesteigenbeitrags durch den Ehemann auf seinen Altersvorsorgevertrag zukünftig auch eine eigene Beitragszahlung der Ehefrau in Höhe des Sockelbeitrags zur Riester Rente von 60 EUR erfolgt.


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Riester Faktor

Die Anpassung des aktuellen Rentenwerts an die Einkommensentwicklung, die jährlich zum 1. Juli erfolgt, wird mit der Rentenanpassungsformel, die rechtlich auf § 68 SGB VI basiert, ermittelt. Diese Rentenanpassungsformel ist in den letzten Jahren mit den verschiedenen Rentenreformen mehrfach geändert worden.

Der gewichtete Quotient der Veränderung der beitragspflichtigen Bruttolöhne der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (ohne Beamte, aber unter Berücksichtigung der Bezieher von Arbeitslosengeld I) im Vergleich des Vorjahres (t) zum vorvergangenen Jahr (t-1) ist ein Bestandteil der Formel.

Die Faktoren, mit denen gewichtet wird, ergeben sich aus weiteren für die Rentenhöhe aus der Riester Rente relevanten Werten des Vorjahres, die in Relation zum vorvergangenen Jahr gesetzt werden. Einer dieser Faktoren ist der sogenannte Riester Rente Faktor.

Er berücksichtigt Veränderungen beim Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die maximal möglichen Aufwendungen eines rentenversicherten Beschäftigten für eine sogenannte Riester-Rente, indem für das Vorjahr und das vorvergangene Jahr zunächst 4 % für die Riester Rente (unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung) und dann der jeweilige Beitragssatz zur Rentenversicherung abgezogen werden.

Beispiel
Der Kürzungsfaktor wurde für die Dauer von zwei Jahren (2008 und 2009) ausgesetzt und ist in den Jahren 2012 und 2013 nachzuholen. Basis hierfür war eine Gesetzesänderung des § 68 SGB VI zum 01.07.2008. Welche Riester Rente ist günstig und gut? Gern ermitteln unsere unabhängigen Experten in einem Riester Rente Vergleich bei welchem Anbieter sind zum günstigsten Preis optimal versichert sind. Sparen Sie bis zu einige Hundert Euro ein.


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