Abweichender Versicherungsschein
Der VN muss dem abweichenden Versicherungsschein innerhalb eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheins widersprechen, sonst gelten die Änderungen als
genehmigt. Voraussetzung ist eine besondere Belehrung hierzu durch den Versicherer und eine besondere Kenntlichmachung der Abweichungen, sonst gilt der Vertrag
als zu den Antragsbedingungen abgeschlossen (§ 5 VVG).
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