Anbauten
Anbauten sind als Bestandteil eines versicherten Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung ohne Antrag mitversichert, wobei allerdings eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich ist. Ist der angebaute Teil von völlig anderer Art als das ursprüngliche Gebäude (z. B. Anbau eines Wohnhauses an einen Viehstall), gilt dies nicht.
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