Arbeitsrechtsschutz
Der Arbeitsrechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverträgen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche dient (§ 2b ARB 2000). Der Arbeits-Rechtsschutz ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
Firmen-Rechtsschutz
Vereins-Rechtsschutz
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
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