Aufnahmefähigkeit
Aufnahmefähig in die Private Krankenversicherung sind Personen bis zu einem vom Versicherer festgelegten Alter, die im Geschäftsgebiet des Versicherers ihren Wohnsitz haben. Bei erhöhtem Risiko wegen Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss festgesetzt werden. Es ist möglich, später zu prüfen, ob die besonderen Bedingungen auf eine Aufnahmefähigkeit wegen des erhöhten Risikos aufgehoben werden können.
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