Ausschlüsse Krankenversicherung
Durch die Private Krankenversicherung werden gemäß § 5 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. -tagegeldversicherung (MB/KT) folgende Leistungsausschlüsse definiert:
Durch Krieg oder Wehrdienst verursachte Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle
Vorsätzlich verursachte Krankheiten und Unfälle
Entziehungskuren
Leistungen durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser etc., die der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, sofern der Versicherte hierüber informiert war
Kuren, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
Behandlung durch Ehegatten oder enge Familienmitglieder (Eltern oder Kinder), erstattet werden nur Sachkosten
Generell Kosten, für die ein gesetzlicher Versicherungsträger bereits aufkommt
Heilbehandlungskosten, die ein medizinisch notwendiges Maß übersteigen
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