D und O Versicherung
Directors and Officers Liability Insurance.
Die D und O Versicherung ist eine spezielle Vermögensschaden Haftpflichtversicherung zur Absicherung des Haftungsrisikos von gegenwärtigen, früheren und zukünftigen Mitgliedern der Leitungsorgane (z.B. Vorstand oder Geschäftsführer), der Aufsichtsorgane (z.B. Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat) oder der beratenden Organe (z.B. Beirat) des Versicherungsnehmers und seiner Tochterunternehmen wegen behaupteter oder tatsächlicher Vermögensschäden aus der Leitungs- oder Beratungstätigkeit. Zum Beispiel können Vernachlässigungen der Sorgfaltspflichten, Fehlentscheidungen etc. zu Haftungsansprüchen führen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen, unrechtmäßige Bereicherung, Vertragsstrafen (z.B. Punitive damage), Ansprüche wegen unzureichender Versicherungen, Umweltrisiken, fehlerhafter Produkten, Überschreitung von Kostenvoranschlägen, üble Nachrede sowie Eigenschäden, wenn z.B. der Geschäftsführer zugleich auch (Mit-)Inhaber des Unternehmens ist.
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