Dauerhafte Berufsunfähigkeit
Zum Begriff der Berufsunfähigkeit gehört die Dauerhafte Berufsunfähigkeit. Diese ist insbesondere bei Krankheit oder Kräfteverfall erst nach einiger Zeit endgültig ärztlich feststellbar. Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist es jedoch erforderlich, dass ein Zustand erreicht ist, bei dem eine Besserung und damit eine Wiederherstellung von mindestens 50 Prozent der Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Eine entsprechende ärztliche Prognose sollte zumindest die nächsten drei Jahre umfassen.
Spätestens ab dem siebten Monat der Berufsunfähigkeit hat die versicherte Person Anspruch auf die Leistung, auch wenn aus ärztlicher Sicht immer noch keine endgültige Prognose möglich ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht mehr zu Leistung verpflichtet, wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich nicht mehr nachgewiesen werden kann.
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