Landwirtschaft
Die Landwirtschaft und Verkehrs Rechtsschutzversicherung ist ein Paket aus verschiedenen Leistungsarten, durch die der Versicherungsnehmer Rechtsschutz als Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie für den privaten Bereich und die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten erhält (§ 27 ARB 2000). Mitversichert gelten Ehe- oder ausdrücklich benannte Lebenspartner, Kinder, Angestellte und alle Personen, die berechtigt sind, die auf den Landwirt zugelassenen Fahrzeuge zu fahren. Einige weitere Personen können ausdrücklich mitversichert werden, wenn sie besonders im Versicherungsschein erwähnt werden.
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