Nachhaftung (Betriebs- und Berufshaftpflicht)
Eine Nachhaftung in der Betriebs- und Berufshaftpflicht ist die fortgesetzte Haftung des Versicherers für Schäden über das Vertragsende der Haftpflichtversicherung hinaus.
In der Umwelthaftpflichtversicherung ist eine Nachhaftung des Versicherers enthalten für Schäden, die während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages entstanden sind, aber erst innerhalb von drei Jahren nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses festgestellt werden. Der Versicherungsschutz ist auf unverbrauchte Deckungssummen aus dem letzten Versicherungsjahr beschränkt.
In der Architektenhaftpflichtversicherung ist eine fünfjährige Nachhaftung vorgesehen für Verstöße, die während der Vertragslaufzeit entstehen, aber erst nach Beendigung des Vertrages zu Schäden führen.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Nachhaftung für Verstöße enthalten, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden. Sie ist je nach Vertrag zum Beispiel auf zwei Jahre begrenzt.
In der Autoversicherung haftet der Versicherer bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages und Anzeige an die Zulassungsstelle nach, allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
In der Produktschutzversicherung haftet der Versicherer für die Entdeckung des Schadens bis zu 14 Tage nach.
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