Neuwert
Der Neuwert ist ein verbreiteter Versicherungswert. Der Schadenersatz besteht im Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand bzw. dem ortsüblichen Neubauwert (Gebäude).
Der Neuwert ist standardmäßig Versicherungswert, beispielsweise in folgenden Versicherungszweigen:
Hausratversicherung (§ 12 Abs. 4 VHB 2000)
Sachversicherung auf Basis von Einzelbedingungen (z.B. § 5 AFB 87)
Maschinenversicherung (§ 4 AMB 91)
Elektronikversicherung (§ 4 ABE 1997)
Der Neuwert kann vereinbart werden in den Versicherungszweigen:
Wohngebäudeversicherung (§ 11 VGB 2000)
Autoversicherung zum Beispiel bei Neufahrzeugen in den ersten Monaten
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