Nichtselbstständige
Für nicht selbstständig tätige Personen werden die beiden Pakete Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 25 ARB 2000) sowie Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbstständige (§ 26 ARB 2000) angeboten, die jeweils verschiedene Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung enthalten.
Am umfassendsten ist der Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige. Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartners. Als nicht selbstständig gelten Personen, die keine Einkünfte von mehr als 6.000 EUR jährlich aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen. Außerdem besteht kein Rechtsschutz für solche Tätigkeiten, sondern sie müssen über einen Rechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung) abgedeckt werden.
Mitversichert sind grundsätzlich Kinder und alle berechtigten Fahrer der Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind bzw. von ihm vorübergehend gemietet wurden.
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