Non-owner-ship Deckung
Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern sind in aller Regel nicht Gegenstand der Betriebhaftpflichtversicherung. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung. Ausnahmsweise kann ein in diesem Zusammenhang bestehendes Restrisiko über eine sogenannte Non-owner-ship Deckung aufgefangen werden. Dies ist eine Deckung z. B. für den Fall, dass Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer wegen eines Unfalls mit einem weder ihm gehörenden noch auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug erhoben werden, weil (etwa anlässlich einer Dienstfahrt im Ausland) keine Kfz Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht, obwohl der Versicherungsnehmer das Bestehen berechtigterweise annehmen durfte.
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