Nutzungsart (Wohngebäudeversicherung)
Für die Gefährdung und damit Tarifeinstufung eines Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung ist die Nutzungsart wichtig. Gebäude mit mehr als 50 Prozent Gewerbeanteil werden nicht über die Verbundene Wohngebäudeversicherung versichert.
Unterschieden werden:
reine Wohngebäude
gemischt genutzte Gebäude (Wohnungen und Gewerbe)
nicht ständig bewohnte Häuser (Wochenend-, Ferienhaus u.a.)
Die Versicherer haben unterschiedliche Annahmerichtlinien bezüglich nicht ständig bewohnter Gebäude sowie bestimmter Gewerbebetriebe. Beide kosten Zuschlag, bei Gewerbebetrieben nach ihrer Art und Einstufung im jeweiligen Feuertarif.
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