Raub
Raub ist die Anwendung von Gewalt durch einen Dieb, um in den Besitz von Sachen des Versicherungsnehmers zu gelangen. Bedingungsgemäß sind regelmäßig die Ausschaltung des Widerstands des Versicherungsnehmers – zum Beispiel Niederschlagen – oder die Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib und Leben versichert (Abschnitt A § 1 Abs. 4 AERB 2008; Abschnitt A § 4 Abs. 4 a) bb) VHB 2008 der Hausratversicherung).
Auf Transportwegen ist Raub mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer oder von ihm beauftragte Personen – nicht allerdings gewerbsmäßige Wert- und Geldtransporte, die sich selbst versichern müssen – außerhalb des Versicherungsortes beraubt werden, wobei die Androhung von Gewalt an Ort und Stelle verübt werden soll. Die mit dem Transport Beauftragten müssen volljährig und für diese Tätigkeit geeignet sein (Abschnitt A § 1 Abs. 5 a) bb) AERB 2008). Bei Transporten, die der Versicherungsnehmer nicht selbst durchführt, werden Erpressung, Betrug und Diebstahl aus unmittelbarer körperlicher Obhut mitversichert sowie der Fall, dass die betreuende Person nicht mehr zur Betreuung der anvertrauten Sachen in der Lage ist. Die Mitversicherung setzt voraus, dass die mit dem Transport betrauten Personen keine Schuld daran trifft (Abschnitt A § 1 Abs. 5 b) AERB 2008).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Rauch allgemeine Sachversicherung