Regelaltersrente
Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen.
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Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Regelaltersrente bedeutet.
Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen.
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