Schadenstätte
Der Begriff Schadenstätte ist nicht auf den Bereich des Versicherungsortes oder des Versicherungsgrundstücks begrenzt, sie umfasst auch die Umgebung, wenn von benachbarten Grundstücken oder öffentlichen Verkehrsflächen Trümmer und sonstige Reste entfernt werden müssen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Schadensuchkosten