Schmerzensgeld
Bei einem Personenschaden kann der Geschädigte neben einem Kostenersatz, zum Beispiel für die Heilbehandlung, oder Einkommensersatz grundsätzlich auch ein Schmerzensgeld als Entschädigung für den immateriellen Schaden (psychische Belastung z.B.) verlangen. Es gibt keine feststehenden Ansprüche, sondern aus Gerichtsurteilen abgeleitete Messgrößen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Schmuck