Schulausbildung
In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und sich in einer Schulausbildung befinden.
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