Summenanpassung
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung wird zum Ausgleich inflationsbedingter Entwertung und dadurch entstehender Unterversicherung jährlich entsprechend der Änderung des Preisindexes für Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter auf Basis des vom Statistischen Bundesamt herausgegeben Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte erhöht oder gesenkt. Ein Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet. Die Versicherungssumme wird auf volle 100 EUR aufgerundet. Der Versicherungsnehmer hat innerhalb eines Monats nach Mitteilung der neuen Versicherungssumme das Recht, der Summenanpassung schriftlich zu widersprechen.
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