Wertsachen
Wertsachen sind (Abschnitt A § 13 Abs. 1 VHB 2008 der Hausratversicherung):
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte)
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie sonstige Sachen aus Silber
Antiquitäten
Die Entschädigung von Wertsachen ist standardmäßig auf zum Beispiel 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, kann aber durch besondere Vereinbarung angehoben werden. Für die ersten drei oben genannten Positionen gelten zudem zusätzlich summenmäßige Begrenzungen, sofern sie sich nicht in einem Wertbehältnis befinden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Werttransport