Wiederruf
Der VN kann seinen Antrag innerhalb von zwei Wochen (Lebensversicherung: 30 Tage) widerrufen. Die rechtzeitige Absendung der Erklärung zum Wiederruf genügt.
Die Widerrufsfrist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der VN den Versicherungsschein, alle Vertragsinformationen nach § 7 VVG und der VVG-InfoV sowie eine Widerrufsbelehrung erhalten hat (§§ 8, 152 VVG).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Wiederspruchsrecht