Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz
Die Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten in Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen dient (§ 2c ARB 2000).
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz stellt zum einen eine eigene Vertragsart dar (Rechtsschutz für Vermieter und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, enthält dann auch die Leistungsart Steuer Rechtsschutz vor Gerichten), kann aber auch zu den Rechtsschutzpaketen für Nichtselbstständige, Selbstständige, Firmen, Vereine und Landwirtschaft ergänzt werden.
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