Zeitwert
Als Zeitwert bezeichnet man den Versicherungswert, der Alter und Abnutzung einer Sache mit einem Abschlag vom Neuwert berücksichtigt.
Der Zeitwert kommt als Versicherungswert beispielsweise in folgenden Versicherungszweigen in Frage:
Hausrat, wenn die Sachen einen Wert von weniger als 50 Prozent des Neuwertes aufweisen (§ 4 Abs. 1 VHB 74), in neueren VHB der Hausratversicherung ist statt dessen nur noch von Sachen die Rede, die nicht mehr für ihren Zweck gebraucht werden und dann zum gemeinen Wert versichert gelten.
Sachversicherung auf Basis von Einzelbedingungen (z.B. § 5 Abs. 1b AFB 87), auch hier wie bei den VHB 74 nur für Gebäude oder Sachen mit geringem Restwert.
Elektronikversicherung, wenn eine Wiederherstellung zerstörter Sachen unterbleibt (§ 9 Abs. 4 ABE 1997).
Der Zeitwert kann in der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden (§ 11 VGB 2000).
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