Zulassung
Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge müssen bei der Behörde für Zulassung (Straßenverkehrsamt) zugelassen werden, ehe sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen. Dazu benötigt der Halter eine Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte. Die Zulassungsstelle gibt eine Mitteilung an den Versicherer, der die Bestätigung ausgestellt hat (früher eine Durchschrift, daher der Name Doppelkarte), um ihn über die Zulassung und damit den Beginn der Versicherungspflicht in Kenntnis zu setzen. Umgekehrt muss die Autoversicherung die Zulassungsstelle informieren, wenn die Haftpflichtversicherung erloschen ist, damit sie den Halter zur Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung auffordern oder anderenfalls das Fahrzeug stilllegen kann. Das geschieht neuerdings mit der so genannten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB).
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