Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung ist eine durch die Private Krankenversicherung (PKV) angebotene Tarifart, bei der Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusätzliche Leistungen versichern können, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Beispiele:
Privatärztliche Liquidation mit erhöhten Gebührensätzen bei der ambulanten Heilbehandlung
Privatärztliche Liquidation mit erhöhten Gebührensätzen bei der stationären Heilbehandlung
Zahnersatz: Seit 1.1.2005 erstattet die GKV Festzuschüsse, die sich auf zwischen 50 und 65 Prozent der Regelversorgung beziehen. Das bedeutet, dass der Versicherte auf einem hohen Anteil der Kosten sitzen bleibt, insbesondere dann, wenn er eine aufwändigere als die einfachst mögliche Ausführung wünscht. Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif die verbleibenden Restkosten ganz oder teilweise.
Stationäre Heilbehandlung: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung mit privatärztlicher Liquidation
Auslandsreisezusatzversicherung
Nächstes Thema in unserem Lexikon Zusatzversicherungen