Zuteilungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zuteilung sind die erreichte Bewertungszahl eines Bausparvertrag und die zu erreichende Zielbewertungszahl. Zudem müssen folgende Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sein:
Ansparung der tariflichen Mindestansparung zu einem Bewertungsstichtag.
Erreichen einer Bewertungszahl mindestens in Höhe der in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) genannten Mindestbewertungszahl zum Bewertungsstichtag.
In der Regel Erreichen einer Mindestsparzeit nach den ABB.
In der Regel Antrag auf Zuteilung durch den Bausparer.
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