OVAG Zahnzusatzversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Eine Zahnzusatzversicherung ist für Patienten interessant, die einen vergleichsweise höherwertigeren Zahnersatz möchten und unter Umständen auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit in den Versicherungsschutz einschließen möchten.
Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen, es sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der GKV enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog vorgesehen werden.
Die Tarifangebote einer Zahnzusatzversicherung reichen von
der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50%, 100% oder 200% über
die reine Kostenerstattung in Höhe von 20%, 30%, 40% und 50% in Ergänzung der GKV
bis zur Leistung von maximal 45%, 65%, 70%, 80%, 85% oder 90% des Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Tarife werden mit und ohne Bildung von Alterungsrückstellungen angeboten.
Jede Anbieter erstattet die bis zu einen bestimmten Prozentsatz die angefallenen Kosten. Jedoch unterscheiden sich die Angebote oft darin, welche Basis für die Berechnung des tariflichen Leistungsanspruchs herangezogen wird. Günstig sind die Tarife zur Zahnzusatzversicherung, welche sich an dem Gesamtrechnungsbetrag orientieren. Eine Kostenübernahme in Höhe von beispielsweise 30% oder 40% des Rechnungsbetrages ist in aller Regel mehr wert, als eine Erstattung in Höhe von 100% des Festzuschusses der Krankenkasse.
Der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung beginnt in der Regel nach einer Wartezeit von acht Monaten ab Vertragsbeginn. Von der Wartezeit ausgenommen sind Unfälle.
Einige Zahnzusatzversicherung Anbieter begrenzen zusätzlich die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z.B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal 1.200 EUR limitiert ist. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt.
Oftmals besteht tarifgemäß nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn zunächst die GKV in Anspruch genommen werden kann. Eine ganze Reihe von Anbietern bietet diese Tarifform an. Es wird dann z.B. der Festzuschuss der Krankenkasse durch die Zahnzusatzversicherung verdoppelt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der OVAG Zahnzusatzversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
OVAG Zahnzusatzversicherung - Tipps und Infos
Als Pflegetagegeld kann ein Betrag zwischen 5 bis höchstens 80 EUR am Tag, also monatlich zwischen 150 bis 2.400 EUR, vereinbart werden. Bei Festlegung der
Höhe des Tagegeldes sollte berücksichtigt werden, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung auch weitergezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsfall
bereits eingetreten ist, also Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung erbracht werden. Die volle Tagegeldleistung wird erbracht, wenn völlige
Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich primär für die Patienten, die vergleichsweise teuren Zahnersatz haben wollen und u. U. auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit
einschließen möchten. Wer sich mit der gesetzlich festgelegten Regelversorgung der Krankenkassen zufrieden gibt, z. B. mit einer Metall- statt einer
Keramikkrone, kann auf eine Zusatzversicherung grundsätzlich durchaus verzichten. Anders sieht es aus, wenn bessere Materialien und aufwendigere Techniken
verwendet werden. Die Gesundheitsreform führte 2005 ein völlig neues Erstattungssystem ein.
Längst nicht jeder Tarif bietet Leistungen für Zahnreinigung und Prophylaxe, und falls doch, dann teilweise begrenzt auf z. B. 500 EUR (Tarife Z50 und
Dent-Max der Signal Iduna). Die absolute Ausnahme bei den derzeit angebotenen Tarifen ist die Kostenübernahme für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen
sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe sowie Kosten für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen nach den
Nrn. 100-102 der GOZ. Hervorzuheben sind hier die Tarife der OVAG Zahnzusatzversicherung .
Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person
übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes, jedoch ergeben sich bei Transporten
aus dem Ausland einige Unterschiede. Teilweise ist der Versicherungsschutz über Ergänzungstarife oder über eine Zahnzusatzversicherung zu
erreichen. Desgleichen ergeben sich Leistungsunterschiede bei der Kostenerstattung von Taxenbeförderungen.
Bei Selbstständigen werden zur Ermittlung des Nettoeinkommens von den Betriebseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die Betriebsausgaben in
Abzug gebracht und der Gewinn ermittelt. Der Gewinn minus Steuerabgaben ist dann das zu Grunde zu legende Nettoeinkommen. Hinsichtlich der Karenzzeiten ist
zu beachten, dass Angestellte normalerweise einen Anspruch auf sechs Wochen (= 42 Tage) Lohnfortzahlung durch die OVAG Zahnzusatzversicherung haben. Diese 42 Karenztage werden dem Tarif der
Krankentagegeldversicherung zu Grunde gelegt.
Die Angebotsvielfalt durch die Zahnzusatzversicherung ist groß. Sie reicht von der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50, 100 oder 200 Prozent über die reine
Kostenerstattung in Höhe von 20, 30, 40 und 50 Prozent in Ergänzung der GKV bis zu maximal 80, 85 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags zusammen mit der GKV
Leistung. Manche Tarife sind an eine Leistung der GKV gekoppelt, andere leisten auch unabhängig von GKV Vorleistungen zu bestimmten Prozentsätzen. Die
absolute Mehrzahl der ca. 80 Tarife sieht dabei ausschließlich Zahnersatzleistungen vor.
Allgemeine Infos und Tipps über die Zahnzusatzversicherung
Ob eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kann beispielsweise bei Gewichtsreduktion wegen Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas strittig
sein. Es stellt sich die Frage, ob Übergewicht eine Krankheit oder ein Risikofaktor ist, und inwieweit Nulldiäten hinsichtlich eines dauerhaften Heilerfolges
und der Erziehung des Patienten zu richtigem Essverhalten tatsächlich die richtige Therapieform im Sinne der Zahnzusatzversicherung darstellt. Heute wird im Regelfall bei Nulldiät die
wissenschaftliche Anerkennung verweigert.
Oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch
eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr. Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für
Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der OVAG Zahnzusatzversicherung belassen. Dafür wird
seit dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent erhoben.
Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt stets gleich. Wird eine von der Regelversorgung abweichende Versorgung gewählt, dann hat der Patient die daraus
resultierenden Mehrkosten selbst zu tragen. Der Patient erhält bei regelmäßig ausgefülltem Bonusheft einen Extrabonus von 10 Prozent zum normalen Zuschuss
der Zahnzusatzversicherung hinzu, wenn in den letzten 5 Jahren regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt vorgenommen wurden. 15 Prozent Extrabonus gibt es dann, wenn
Kontrollen in den letzten 10 Jahren lückenlos belegt werden können.
Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer von zumeist längstens
28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der
nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewährt die Zahnzusatzversicherung Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung
des Versicherungsschutzes hinaus.
Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten durch die Zahnzusatzversicherung übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss eine
entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf den
Beitrag bezahlen, andere beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn zu.
Längst nicht jeder Tarif bietet Leistungen für Zahnreinigung und Prophylaxe, und falls doch, dann teilweise begrenzt auf z. B. 500 EUR (Tarife Z50 und
Dent-Max der Signal Iduna). Die absolute Ausnahme bei den derzeit angebotenen Tarifen ist die Kostenübernahme für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen
sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe sowie Kosten für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen nach den
Nrn. 100-102 der GOZ. Hervorzuheben sind hier die Tarife der OVAG Zahnzusatzversicherung .
OVAG Zahnzusatzversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Zahnzusatzversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die OVAG Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der OVAG Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "OVAG Zahnzusatzversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Zahnzusatzversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter PAX Zahnzusatzversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Zahnzusatzversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die OVAG Zahnzusatzversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.