Abwasser
Vom Versicherungsschutz sind nach Ziffer 7.14 (1) AHB 2008 grundsätzlich Schäden durch Abwasser ausgeschlossen. Abwasser ist vom Menschen benutztes oder verbrauchtes Wasser, das verschmutzt ist und abgeleitet wird.
Sachschäden durch Abwasser werden zum Beispiel durch die Private Haftpflichtversicherung und der Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung (häusliche Abwässer) wieder eingeschlossen.
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