Ambulante Heilbehandlung
Die Ambulante Heilbehandlung ist eine Leistungsart durch die Private Krankenversicherung. Dazu zählen nach den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) und den Tarifbestimmungen:
Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a.
Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
Vorsorgeuntersuchungen
Psychotherapeutische Behandlungen
Im Unterschied zur Gesetzliche Krankenversicherung sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:
Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet.
Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben.
Heilpraktikerbehandlungen sind mitversichert.
Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den Hausarzt aufsucht.
Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen.
Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
Fahrtkosten bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.
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