Arbeitgeberzuschuss (Krankenversicherung)
Hat ein versicherungsfreier Arbeitnehmer eine Private Krankenversicherung abgeschlossen, hat er Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss (Krankenversicherung) analog der hälftigen Beitragstragung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags zur GKV, berechnet auf Basis des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen.
Beispiel
Der Höchstzuschuss liegt aktuell (Juli 2009) bei 3.675 EUR (Beitragsbemessungsgrenze 2009) x 14,9 Prozent (durchschnittlicher Beitragssatz der GKV, Stand 7/2009, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums): 2 = 273,79 EUR.
Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 380 EUR: 2 = 190 EUR; dieser Betrag liegt unter dem Höchstzuschuss.
Hinweis
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