Ausschlüsse Kfz Versicherung
Aus dem Versicherungsschutz der KFZ Versicherung (Kraftfahrtversicherung) sind üblicherweise ausgeschlossen:
Vorsatz (Versicherungsvertrag); nach § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG ist ein Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht der Autoversicherung ursächlich ist.
Rennveranstaltungen
Kernenergie
Ansprüche gegen Fahrer
Eigenschäden
Ladungsschäden (in der Haftpflichtversicherung)
Ansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen u.Ä. (in der Haftpflichtversicherung)
Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, z.B. auf Grund vertraglicher Vereinbarung (in der Haftpflichtversicherung)
Verwendung des Fahrzeugs zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck
Gebrauch des Fahrzeugs durch einen unberechtigten Fahrer, allerdings bleiben der Halter oder Eigentümer dennoch versichert, wenn sie die unberechtigte Fahrt nicht schuldhaft zugelassen haben
Führerscheinklausel
Alkohol
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