Leitungsschaden
Schäden an Leitungen (Leitungsschaden) und Rohren, vor allem anlässlich von Bauarbeiten, sind vom Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Bedingungen der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, werden aber zum Beispiel in der Betriebhaftpflichtversicherung für Baubetriebe als Einschluss angeboten. Die Deckungssumme ist oft deutlich höher als diejenige für Tätigkeitsschäden.
Beispiel
Nächstes Thema in unserem Lexikon Leitungswasser